Absicherung sozialer Dienstleister
![Rehabilitation [(c): DGUV / Scheurlen] [(c): DGUV / Scheurlen]](https://www.ukst.de/de/datei/vorschau/200x150/id/1524,1028/reha.jpg?0=picture)
Soziale Dienstleister, die in der aktuellen Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können von ihren Auftraggebern in der Sozialversicherung Unterstützung bekommen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dazu zentral ein digitales Antragsverfahren entwickelt, das über die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgewickelt wird.
Rechtliche Grundlage hierfür ist die Vereinbarung über die Beauftragung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. zur Durchführung der Verwaltungsverfahren zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes.