Arbeitsschutzmaßnahmen in Impfzentren

Ein Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) enthält Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in zentralen Impfstätten. Die speziellen Schutzmaßnahmen basieren auf der Biostoffverordnung, der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ sowie auf der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Vorabveröffentlichung, deren endgültige Abstimmung im ABAS aber noch nicht abgeschlossen ist. Weitere arbeitsschutzrechtliche Regelungen bleiben von dieser Empfehlung unberührt und gelten.
Die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Infektionsschutzempfehlungen können einen Beitrag dazu leisten, die Akzeptanz einer Impfung in der Bevölkerung zu erhöhen.