Beitragseinzug bei Privathaushalten
Seit dem 1.1.2006 entfällt für die Haushalte, die ihre Beschäftigten mittels Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben, eine separate Beitragszahlung an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt.
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands wird durch die Minijob-Zentrale zusätzlich ein gesetzlich festgeschriebener Beitragsanteil zur Unfallversicherung von 1,6 % des gezahlten Arbeitsentgelts eingezogen und an die Unfallkassen weitergeleitet. Damit entfällt auch die separate Anmeldung dieser Privathaushalte bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Betroffen sind hiervon ca. 2/3 der derzeit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt angemeldeten Haushalte.
Für die Privathaushalte, die ihre Beschäftigten nicht über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren sozial absichern können, bleibt aber die Melde- und Beitragspflicht bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt bestehen. Den Jahresbeitrag erhebt die Unfallkasse jeweils im Juni (für das aktuelle Jahr). Er ist auch dann zu zahlen, wenn zu diesem Zeitpunkt kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.