Schüler

Über die Unfallkasse sind rund 300.000 Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt gesetzlich unfallversichert. So z.B. im Unterricht, in den Pausen, während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen sowie auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule. Darüber hinaus auch bei Schulpraktika, Wanderungen oder Klassenfahrten im In- und Ausland. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule für die inhaltliche Gestaltung, Leitung und Aufsicht verantwortlich ist.
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Versicherungsschutz und Zuständigkeit für Praktikanten.pdf (c) Uwe Köppen |
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Praktika von Schülern (PDF) Praktika von Schülern |
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Merkblatt Praktikumsbetrieb (PDF) Merkblatt Praktikumsbetrieb |
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Hinweise für Praktikumsgeber (PDF) Hinweise für Praktikumsgeber |
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