UVV "Kindertageseinrichtungen"

Regelwerk für Kindertagesstätten

Für den Neubau sowie die umfangreiche bauliche Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen gilt seit April 2009 die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Kindertageseinrichtungen". Sie soll helfen, den Aufenthalt für Kinder und deren Betreuung durch Erzieherinnen und Erzieher in Tagesstätten noch sicherer zu machen und schwere Unfälle zu vermeiden.

Mit der UVV "Kindertageseinrichtungen" (DGUV Vorschrift 82) sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für bundesweit verbindliche Mindeststandards bei baulichen Grundanforderungen an Kindertagesstätten. Mehr dürfen die Träger der Einrichtungen für die Sicherheit der Kinder allerdings immer tun, nur nicht weniger. Dabei legt die UVV Schutzziele fest, nicht aber den exakten Weg zum Erreichen derselben.

Eine Kindertagesstätte muss sicher sein - so lautet das oberste Ziel. Dazu gehören sichere Treppen, kindgerechte Außenanlagen sowie genug Möglichkeiten und Raum zum Spielen, Erleben und Lernen. Das gilt auch für Kinder unter 3 Jahren. Deshalb berücksichtigt die UVV die wachsende Zahl von Krippenplätzen. Die Palette reicht hier von Wickeltischen mit Fallschutz bis zur Abstellfläche für Kinderwagen, über die man im Eingangsbereich nicht stolpern darf.

Gegenüber den bisherigen Richtlinien enthält die UVV im Wesentlichen keine neuen sicherheitstechnischen Anforderungen, sondern setzt die im Laufe der Jahre gewonnenen Erfahrungen in eine höherwertige Rechtsform um. Sie enthält ausschließlich nur Normtext.

Ergänzende Informationen zur UVV sind in der Branchenregel für Kindertageseinrichtungen (DGUV Regel 102-602) zu finden. Die ursprüngliche "Regel Kindertageseinrichtungen" (DGUV Regel 102-002) wurde zurückgezogen. UVV und Branchenregel bilden das aktuelle Regelwerk für Kindertageseinrichtungen.