Barrierefreiheit

Diese Erklärung enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Webauftritts der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in der aktuell erreichbaren Version (Stand: 01.01.2022). Sie informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um bei Problemen mit der Barrierefreiheit Hilfe zu erhalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für den Webauftritt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt (Version vom 01.01.2022) ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Internetseite der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in der jetzigen Form und Darstellung wurde am 01.01.2021 veröffentlicht, wird aber in den Jahren 2023/2024 weiter grundlegend überarbeitet und relauncht. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen in vielen Bereichen nicht bzw. nicht vollständig vereinbar. Nach der Überarbeitung werden alle Darstellungen/Inhalte hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft, neu erstellt und es erfolgt eine Selbstbewertung.

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, diese bestehenden Probleme recht schnell zu beheben. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederservice (Tel. 03923 751-516).

Durchsetzungsverfahren

Haben Sie uns eine Barriere gemeldet und geben wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit (www.lf-barrierefreiheit-st.de).

Diese Erklärung wurde am 03.01.2022 erstellt.