Mitglieder

Als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt ist die Unfallkasse zuständig für:

  • das Land Sachsen-Anhalt
  • kreisfreie Städte
  • Landkreise
  • Einheits- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften
  • Unternehmen in selbstständiger Rechtsform
  • Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und
  • angemeldete Privathaushalte

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen ausschließlich die Unternehmen bzw. Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von den Aufwendungen für die Prävention, die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.

Bild einer StadtsparkasseBild eines großen Gebäudes mit vielen Fenstern und einer Infotafel im Vordergrund.Bild eines hohen Justizzentrums mit vielen Fenstern und einer Infotafel im Vordergrund.