Versicherte
Bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt sind knapp 1 Million Menschen gesetzlich unfallversichert – von Beschäftigten im öffentlichen Dienst über Kinder in Kitas, Schülerinnen und Schüler, Studierende bis hin zu ehrenamtlich Tätigen, privaten Pflegepersonen und vielen weiteren Personengruppen. Auf dieser und den folgenden Seiten erfahren Sie alles über das Thema Versicherte.
Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt hat gemäß § 1 SGB VII die Aufgabe, die bei ihr versicherten Personen gegen Unfälle und Berufskrankheiten abzusichern. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung wird zwischen der Schüler-Unfallversicherung (SUV) und der Allgemeinen Unfallversicherung (AUV) unterschieden. Die SUV und die AUV sind beide Teil der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV).
Wer ist versichert?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst unter anderem untenstehende Versichertengruppen.
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Schülerunfallversicherung (SUV):
► Kinder, Schülerinnen und Schüler und Studierende
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt nicht erst mit der ersten Arbeitsstelle, sondern viel früher. Auch Kinder und Jugendliche sind abgesichert, wenn sie eine Betreuungseinrichtung, Schule oder Universität besuchen. Schon die Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen kann versichert sein.
Lesen Sie hier mehr zu Schülerinnen und Schüler
Lesen Sie hier mehr zu Kinder in Tageseinrichtungen
Lesen Sie hier mehr zu Studierende
Allgemeine Unfallversicherung (AUV):
► Ehrenamtlich Tätige & Freiwillige
Personen, die ehrenamtlich für Städte, Gemeinden, Landkreise oder das Land tätig sind oder Hilfe bei Unfällen und in Notsituationen leisten - auch sie stehen unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Lese Sie hier mehr zu Ehrenamt und Hilfeleistung
► Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Beschäftigte in Landesbehörden, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Ausgenommen sind Beamte und ihnen gleichgestellte Personen.
Lesen Sie hier mehr zu Beschäftigte im öffentlichen Dienst
► Private Pflegepersonen
Personen, die unentgeltlich Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert.
Lesen Sie hier mehr zu Private häusliche Pflege
► Private Bauhelferinnen und Bauhelfer
Bei privaten Bauvorhaben packen Verwandte und Freunde gern mit an. Diese sind unter Umständen gesetzlich unfallversichert. Der Bauherr bzw. die Bauherrin muss sie bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Bau-Berufsgenossenschaft) anmelden und Beiträge bezahlen.
Lesen Sie hier mehr zu Private Bauvorhaben.
Weitere Versicherte
Darüber hinaus gibt es noch weitere Personengruppen, die bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert sind, wie z.B. Personen in Arbeitsgelegenheiten (sog. Ein-Euro Jobs) oder Menschen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten. Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unserer Servicestelle.
Leistungen für Versicherte
Nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall sowie bei berufsbedingten Erkrankungen unterstützt die Unfallkasse Sachsen-Anhalt Versicherte auf dem Weg zurück in die versicherte Tätigkeit – mit medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation, finanziellen Leistungen und persönlicher Begleitung.
Mehr zu den Leistungen: Rehabilitation und Entschädigung
Wie viele Personen versichert die Unfallkasse Sachsen-Anhalt?
Die Zahl der versicherten Personen bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist steigend. Die Grafik zeigt Ihnen den Stand der Versichertenzahlen aus den Bereichen AUV und SUV (Stand: 2024).
Bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt waren im Jahr 2024 rund 980.000 Personen versichert, ca. 71.018 mehr als im Vorjahr.
Zahlen und Fakten zu Versicherten
Mehr zum Thema Versichertenzahlen erfahren Sie in unserem aktuellen Jahresbericht unter Zahlen und Fakten.
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