DGUV Vorschrift 1

Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1)

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ ist für Mitgliedsbetriebe und Versicherte das zentrale Element der Recht- und Regel-setzung im Arbeitsschutz und bildet im Grunde den Ausgangspunkt für alle weiteren Regelungen der Unfallversiche-rungsträger zum sicheren und gesunden Arbeiten.

Sicherheit im Betrieb

Bisher gab es zwei verschiedene Fassungen dieser UVV, eine der gewerblichen Berufsgenossenschaften und eine der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Im Zuge der Verschlankung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeits-schutz erfolgte nunmehr eine Vereinheitlichung beider Versionen zur neuen DGUV Vorschrift 1. Gleiches gilt für die erläuternde Regel „Grundsätze der Prävention“.  

Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ist nach wie vor einer der wichtigsten Punkte in der DGUV Vorschrift 1. Wesentliche Änderungen ergeben sich lediglich in drei Bereichen, bei der Befähigung für Tätigkeiten (§ 7), der Harmonisierung der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§ 20) sowie der Ersthelfer Aus- und Fortbildung (§ 26). Hinzu kommen eine Reihe redaktioneller Anpassungen. 

Zum 01.04.2015 trat die DGUV Vorschrift 1 für Mitglieder der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in Kraft.