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Studierende
Immatrikulierte Studierende stehen während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst alle studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.
Studierende sind kraft Gesetzes unfallversichert. Voraussetzung ist, dass sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Für den Fall, dass jemand promoviert: auch Doktorandinnen und Dokoranden sind bei ihrer Arbeit an der (Fach-) Hochschule gesetzlich unfallversichert. Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder.
Versicherte Tätigkeiten
Versichert sind die Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren
- sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen oder Repetitorien
- der Besuchen der Universitäts- und Staatsbibliotheken
- Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- Auch die Wege von und zu diesen Tätigkeiten sind versichert. Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.
Nicht versichert sind zum Beispiel
- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z. B. Einkauf)
- Umwege aus privaten Gründen
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.
Was tun bei einem Unfall?
Wenn Sie einen Unfall haben, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die Leitung der Hochschule. Von dort wird der Unfall der Unfallkasse gemeldet. Teilen Sie bitte auch dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin - auch Zahnärzten/Zahnärztinnen! - mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte/Ärztinnen und Krankenhäuser rechnen direkt mit der Unfallkasse ab.
Fragen und Antworten zu Praktika und duales Studium
Wie sind Studierende während eines Praktikums versichert?
Bei Praktika während des Studiums besteht in der Regel kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Unternehmens ein und sind als Beschäftigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII unfallversichert.
Unerheblich ist dabei, ob das Praktikum in den Studien- oder Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben ist oder freiwillig geleistet wird. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der das Praktikumsunternehmen Mitglied ist. Die Unternehmen tragen die Kosten des Versicherungsschutzes mit ihren Beiträgen zur Unfallversicherung.
Wie sind Studierende im praxisintegrierten dualen Studium versichert?
Während der berufspraktischen Phasen der praxisintegrierten dualen Studiengänge in den Betrieben sind die Studierenden/Praktikanten in aller Regel zu arbeitnehmertypischen Arbeitsleistungen verpflichtet, sie werden in den Betrieb eingegliedert und sind weisungsgebunden. Im Gegenzug erhalten sie zumeist eine monatliche Vergütung.
Unter diesen Voraussetzungen sind die Studierenden in der Praxisphase als Beschäftigte des Praktikumsunternehmens zu bewerten. Damit besteht in der Praxisphase Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Zuständig ist der Unfallversicherungsträger des Praktikumsbetriebes.
Während des Studiums an der Hochschule oder Fachhochschule besteht dagegen Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII bei der Unfallkasse. Eine andere Beurteilung des Versicherungsschutzes und der Zuständigkeit für die Praxisphasen in abweichend gestalteten Einzelfällen ist nicht ausgeschlossen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Unfallkasse. Diese wird prüfen, ob die Praxisphase im Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet und sie dafür zuständig ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Studium finden Sie auf der Themenseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/studierende
sowie in den themenbezogenen Regelwerken und Informationsmaterialien der DGUV.
Auszug:
- DGUV Regel 102-603: Branche Hochschule
- DGUV Information 213-044: Gefährliche Stoffe an Hochschulen
- DGUV Information 202-080. Sicher mit dem Rad zur Hochschule
- 12849: Sicher und gesund durch’s Studium – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende
- DGUV Information 213-039: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen
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