Privathaushalte

Viele Privathaushalte in Deutschland beschäftigen eine Hilfe, die sich den oft zeitraubenden Arbeiten im Haushalt widmet. Sie reinigt die Wohnung, kocht, wäscht, betreut Kinder oder Erwachsene und hält den Garten in Schuss. Das Haushalt führen wird so zum Beruf und der "Begünstigte" zum Arbeitgeber, auch wenn es sich meist nur um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Haushaltshilfe für Privathaushalte

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind gesetzlich unfallversichert, d. h. bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und den damit zusammenhängenden Wegen, einschließlich des Weges von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Beschäftigten selbst beitragsfrei, die Kosten trägt ausschließlich der Haushaltführende als Arbeitgeber.

Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind weit umfangreicher, als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Erleidet eine Haushaltshilfe einen Unfall, übernimmt die Unfallkasse alle notwendigen Kosten für Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung, Medikamente, Verbandmittel und Krankengymnastik. Darüber hinaus ermöglicht sie den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik, einschließlich aller damit verbundenen Fahrt- und Transportkosten und gewährt auch Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung. Bei besonders schweren, bleibenden Unfallfolgen zahlt die Unfallkasse zeitlich befristete oder lebenslange Renten.

Anmeldung

Verdient eine Haushaltshilfe nicht mehr als 538 Euro im Monat, gelten die Regelungen für Minijobs. Der Arbeitgeber muss die Arbeitskraft dann über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist die schriftliche Anmeldung bei der Unfallkasse notwendig (s. Download).

Hinweis

Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher. Für die Entgeltabrechnung muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten. Diese erhalten Sie mit Ihrer Zuständigkeitsbestätigung.

Ansprechperson für weitere Fragen ist:

Frau Sandra Falkenberg
Telefon: 03923 751-224
E-Mail: mitglieder[at]ukst.de