Kindertagesstätten

Wasser ist für Kinder ein faszinierendes Medium, das vielfältige und interessante Bewegungsmöglichkeiten eröffnet. Doch das Spielen und Bewegen im Wasser dient nicht nur der Bewegungsförderung, sondern auch der Unfallprävention

Baden in Kindertageseinrichtungen

Dabei sollte in Kindertageseinrichtungen die Wassergewöhnung an erster Stelle stehen, Schwimmen lernen ist nicht vorrangiges Ziel. 

Der Aufenthalt im Wasser ist aber immer auch mit der Gefahr des Ertrinkens verbunden. Die DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“ gibt daher neben Sicherheitshinweisen und organisatorischen Empfehlungen auch methodische Hinweise für Erzieherinnen und Erzieher. Die Hinweise und Empfehlungen richten sich an Kindertageseinrichtungen, die Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreuen.

Für den Reifungsprozess unserer Kinder und damit für die Entwicklung nahezu aller Fähigkeiten und Fertigkeiten ist Bewegung unerlässlich.

Kindergruppe in Bewegung nach Hengstenberg

Hinzu kommt, dass Kinder durch Bewegung ihre Umwelt entdecken und Erfahrungen mit ihrem eigenen Körper sammeln. Mit zunehmender Bewegungssicherheit lernen sie dann ihre eigenen Fähigkeiten und Grenzen besser einzuschätzen und gewinnen somit an Selbstvertrauen.

Sind die Bewegungsmöglichkeiten im Umfeld der Kinder unzureichend, entstehen Probleme, wie z.B. Bewegungs- und Verhaltensauffälligkeiten sowie Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen. Da diese aber im späteren Schul- und Erwachsenenalter gar nicht oder nur sehr schwer wiederauszugleichen sind, sollten schon im Kindergarten entsprechende Gelegenheiten für Bewegung geschaffen werden. Zumal sich auch gerade in jungen Jahren bestimmte Verhaltensmuster und Bewegungsabläufe besonders einprägen. In dieser Hinsicht bietet das Bewegungskonzept von Elfriede Hengstenberg hier vielfältige Möglichkeiten.

Das Hengstenberg-Bewegungskonzept

Im Mittelpunkt dieses Bewegungskonzepts steht die behutsame bewegungspädagogische Unterstützung des kindlichen Eroberungs- und Forschungsdranges. Die Kinder sollen selbstständig erkennen, zu welchen Bewegungen der eigene Körper fähig ist und dabei Raum- und Körpergrenzen fühlen. Die Kinder werden nicht zur Nachahmung vorgefertigter Turnübungen animiert, sondern sollen spielerisch eigene Ideen entwickeln und umsetzen. Es geht in erster Linie darum, dass sich Kinder mit ihren Bedürfnissen, mit "Leib und Seele", einbringen. Für die kindgerechte Umsetzung des Konzeptes wurden einfache Holzgeräte wie Stangen, Hocker, Kippelhölzer und Hühnerleitern entwickelt, die die Kinder selbstständig ausprobieren können. Durch das Experimentieren und die Herausforderung, sich in unterschiedlichen Höhen und Ebenen zu bewegen sowie der Auseinandersetzung mit der Schwerkraft, gewinnen Kinder Bewegungsfreiheit, Selbstvertrauen und Selbstsicherheit.

Elfriede Hengstenberg (1892-1992) hat als Gymnastiklehrerin 65 Jahre lang mit Kindern und Jugendlichen in Berlin gearbeitet. Die körperlichen Defizite, weshalb die Kinder zu ihr kamen, verschwanden in der Gymnastikstunde. Ihr wurde aber auch bewusst, dass die Kinder die positiven Erfahrungen, die sie in ihren Stunden machten nicht in den Alltag integrieren konnten. Sie erkannte, dass Haltungsschäden ein Ausdruck der Gesamtpersönlichkeit sind und sich nicht nachhaltig "von außen" korrigieren lassen. Elfriede Hengstenberg veränderte ihre Vorgehensweise, entwickelte einfache Holzgeräte und forderte damit die Experimentierfreude der Kinder heraus. An den Geräten und vielen verschiedenen anderen Materialien bekommen die Kinder Gelegenheit zum eigenständigen und kreativen Erproben ihrer Fähigkeiten. Spiel, Spaß, Sinneserfahrungen und auch Entspannung bilden dabei feste Bestandteile.

Projekte in Sachsen-Anhalt

Neben vielen Aktionen und Projekten zur Bewegungserziehung und Bewegungsförderung in Kindereinrichtungen unterstützt die Unfallkasse Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Basisgemeinde Prenzlauer Berg auch die Integration des Bewegungskonzepts von Elfriede Hengstenberg.

2005 wurden 26 Kita's in Sachsen-Anhalt in ein dreijähriges Projekt einbezogen. Die Einrichtungen konnten sich die Bewegungsmaterialien zunächst für ein Jahr ausleihen und sie, nach positiven Erfahrungen und entsprechender Auswertung, dann auch erwerben. Einen Teil der Kosten trug die Unfallkasse, den anderen übernahmen jeweils die Träger der Einrichtungen. Die Projektphasen starteten jeweils im Januar jeden Jahres mit der Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen und dem ersten Einsatz der Hengstenberg-Bewegungsgeräte in den Einrichtungen. Zum Abschluss des Projektes erschien im Jahr 2008 eine Projektdokumentation mit Beobachtungs- und Erfahrungsberichten aller beteiligten Kita's.

Als Referenzeinrichtungen haben sie nun die Möglichkeit, unter ihren Bedingungen die Arbeit mit dem Bewegungsansatz von Elfriede Hengstenberg zu integrieren. Mit ihren Erfahrungen sollen die Einrichtungen das eigene Profil schärfen und gleichzeitig die Hengstenberg-Arbeit in ihrer Region bekannt machen. Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt und die Basisgemeinde Prenzlauer Berg unterstützen die Kindereinrichtungen dabei fachlich und pädagogisch.

2024 startete erneut ein Hengstenberg-Projekt, an dem sich 10 Kindertageseinrichtungen beteiligen können. Alle Informationen dazu enthält die Projektausschreibung.

Ja, denn Kinderhaut ist besonders gefährdet. Kinder sind häufiger und länger in der Sonne und ihre Haut ist dünner und weniger pigmentiert als die der Erwachsenen.

Schutz vor Sonne

Sonne bringt Wärme, Licht und Farben. Doch auch für Sonnenstrahlen gilt: zu viel ist ungesund! Je intensiver die Sonne strahlt, um so größer ist die Belastung der Haut durch die ultraviolette Strahlung. Die Intensität ist abhängig vom Einfallswinkel der Sonne, der Bewölkung, dem Ozongehalt in der Atmosphäre und der atmosphärischen Trübung. Ebenso entscheidend sind geografische Breite, Höhenlage sowie Jahres- und Tageszeit. Streustrahlen, z. B. an der Wasseroberfläche oder im Schnee, steigern die Intensität der UV-Strahlung ebenfalls.

Um die Haut - und insbesondere die Kinderhaut - vor zu viel Sonneneinstrahlung zu schützen, bewähren sich Sonnenschutzmaßnahmen wie Meidung der Sonne und Schutz vor direkter Einstrahlung.

  • Sonnenschutz am Gebäude und im Freigelände
    Der Aufenthalt im Gebäude bzw. an schattigen Plätzen im Freien unter Bäumen oder Sonnensegel schonen die Haut und vermeiden Sonnenstich oder Hitzekollaps. Damit sich das Gebäude infolge starker Sonne nicht zu sehr aufwärmt, sollten möglichst Außenjalousien die Fensterflächen von Südseiten schützen.
  • Sonnenschutz durch Tagesablauf
    Am wirksamsten ist die Meidung von Sonne - dies gilt besonders für die Sonneneinstrahlung zur Mittagszeit im Sommer. Die Morgenstunden und die Nachmittagszeit eignen sich besser für Freispiel und Wanderungen bzw. Ausflüge.
  • Sonnenschutz durch Kleidung und Sonnenschutzmittel
    Eltern sollten an sonnigen Tagen bereits für eine geeignete Kleidung (Hut, lange Ärmel, lange Hose, geschlossene Schuhe - keine Sandalen) der Kinder sorgen und diese schon zu Hause mit Sonnenschutzmitteln eincremen.

Die Kleidung soll luftig und nicht zu eng sein und möglichst viel vom Körper bedecken. Langärmelige Hemden oder T-Shirts und weit geschnittene, möglichst lange Hosen sind ideal. Auch die Fußrücken sollen bedeckt sein - geeignet sind z.B. leichte Stoffschuhe. Der Kopf, insbesondere das Gesicht, der Nacken und die Ohren sind sehr empfindlich. Inzwischen gibt es Kopfbedeckungen, T-Shirts, Hemden und Hosen deren Stoffe durch besondere Webtechniken oder Imprägnierungen einen besonderen UV-Schutz bieten. Diese Produkte sind durch die Angabe eines so genannten Ultraviolettlicht-Protektionsfaktors (UVP) gekennzeichnet.

Auch die Augen brauchen Schutz! Sie reagieren besonders empfindlich auf Licht und UV-Strahlen.

Sonnenschutzmittel - viel hilft viel?!

Kinder können spielerisch an die selbstverständliche Verwendung von Sonnenschutz herangeführt werden. Sie können lernen, sich selbst oder auch gegenseitig einzucremen.

Das Sonnenschutzmittel sollte UVA- und UVB-Strahlen filtern und einen Lichtschutzfaktor von mindestens 20 haben. Kindgerechte Sonnenschutzmittel sind in der Regel Cremes oder Lotionen. Im Gegensatz zu Gelen oder Produkten auf Alkoholbasis trocknen sie die Haut nicht aus. Eine besonders starke Schutzwirkung weisen so genannte physikalische Sonnenschutzmittel auf (Cremes/Pasten, die Zinkoxid oder Titandioxid enthalten).

Leider sind Sonnenschutzmittel nicht ganz unproblematisch für die Haut. Sie schützen bei richtiger Anwendung zwar nachweislich vor Sonnenbrand, aber nicht zweifelsfrei vor Hautkrebs. Außerdem können sie zu Allergien führen. Daher ist ein sorgsamer und eher zurückhaltender Umgang mit Sonnenschutzmitteln angeraten.

Die Haut sollte bevorzugt durch sonnengerechte Kleidung vor der Sonne geschützt werden. Nur an unbedeckten Körperstellen sollten Sonnenschutzmittel verwendet werden. Alle unbedeckten Körperstellen müssen jedoch sorgfältig eingecremt werden. Hier gilt das Motto "viel hilft viel", da andernfalls der Lichtschutzfaktor nicht wirksam wird. Häufig werden Sonnenschutzmittel nicht gründlich aufgetragen - vergessen werden z. B. die Ohren, die Bereiche um die Augen und am Haaransatz.

Sonnenschutzmittel werden durch Schwitzen und Abrieb abgetragen. Um den Sonnenschutz der Haut aufrecht zu erhalten, ist sie bei längeren Aufenthalten im Freien wiederholt einzucremen. Die durch den Lichtschutzfaktor angegebene Schutzdauer des Sonnenschutzmittels verlängert sich dadurch aber nicht. Auch wasserfeste Sonnenschutzmittel sind nach jedem Baden erneut aufzutragen.

Erzieherinnen und Erzieher sollten darauf achten, dass immer reichlich Getränke bereit stehen und die Kinder zum Trinken motivieren.

Weitere Informationen bietet die Broschüre "Sonnenspaß und Sonnenschutz für Kinder und Jugendliche" (GUV-SI 8080).

(aus "Sicherheitsforum" 2-2007)

2005 - Das "Jahr des Lärms". Die Belastung durch Lärm wird in Kindertageseinrichtungen als Belastungsfaktor Nr.1 genannt. Kinder und Erzieherinnen sind dabei gleichzeitig Verursacher und Betroffene. Lärm ist unerwünschter Schall der belästigt, stört, beeinträchtigt und/oder die Gesundheit schädigt.

Lärm in Kita-Gruppe

Der Lärm in Kindertagesstätten ist ein weitverbreiteter Störfaktor für das Gruppengeschehen und wurde aufgrund fehlender Gefährdungs- und Belastungsanalysen in Kindertagesstätten stark vernachlässigt. Erst Forschungsergebnisse neueren Datums geben Aufschluss über Art und Ausmaß der Auswirkungen von Lärm und erregen entsprechende Aufmerksamkeit. Die Lärmpegel übersteigen vielfach vertretbare Grenzen. Die Ursache liegt häufig in einer schlechten Raumakustik, in der der Schall nichtausreichend absorbiert wird. Dieses ist aber Grundvoraussetzung für eine angemessene sprachliche Kommunikation mit kurzen Nachhallzeiten.

Lärm hat Auswirkungen auf das Lern- und Spielverhalten und die Kognition von Kindern. Er beeinträchtigt die sprachliche Kommunikation sowie Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktionen. Kinder haben unter solch belastenden Bedingungen Lernschwierigkeiten. Unbestritten ist zudem, dass Lärm die Aggression fördert. In einigen Untersuchungen wurden klare Zusammenhänge zwischen dem Lärmpegel und körperlichen Stressreaktionen nachgewiesen. Der durchschnittlichgemessene Schallpegel in Kindertagesstätten verursacht zwar keine Hörschäden, wirkt sich aber auf Stimmapparat, Konzentration und Aufmerksamkeit eindeutig belastend aus. Die Folge sind fehlerhafte Kommunikation, Störung kognitiver Prozesse und gesteigertes Belastungsempfinden. Lern- und Lehrresultate werden beeinträchtigt.

In Kindertageseinrichtungen erzeugen nicht einzelne Maschinen, sondern viele Menschen die Geräuschemissionen. Es entsteht ein sehr komplexes Schallmuster bedingt durch ungenügende Absorption von Störgeräuschen und durch Anheben der Stimme. Unter solchen Voraussetzungen kommen Raumrückwirkungen besonders negativ zur Geltung. Sie betreffen in akustisch nicht gestalteten Räumen aber nicht gleichartig alle Tonfrequenzen, sie wirken sich in dem für die sprachliche Verständigung wesentlichen Frequenzband von 250 bis 2000Hz wesentlichstärker aus.

Grundsätzlich beeinträchtigt hörbarer Schall durch Überlagerung die Kommunikation. Mit steigendem Schallpegel nimmt die Störung zu. Bei Kindern führt eine Behinderung der Kommunikation und der sprachlichen Orientierung zu einer Störung oder Verzögerung im Spracherwerb, denn Kinder können unvollständig verstandene Wörter weniger leicht ergänzen als Erwachsene. Sie müssen mehr kognitive Kapazität zur Decodierung des Gesprochenen aufwenden. Kommunikationsstörungen führen zu vorzeitiger Ermüdung und mindern die Ressourcen, die für das kurzfristige Behalten und die mentale Verarbeitung der Information zur Verfügung stehen. Außerdem neigen Erwachsene unter Lärm dazu, ein eingeschränktes Vokabular und eine eintönige Sprache zu verwenden. Damit vermindert sich der für den Spracherwerb wichtige Sprachrhythmus und die Betonung. Im Rahmen des Spracherwerbs ist für Kinder eine gute Verständigung aber sehr wichtig.

Tatsächlich finden sich schon bei Kindern vermehrt Hörminderungen. In Deutschland weisen 5 bis 10 Prozent der Kinder schon bei der Einschulung Hörverluste auf.

Möglichkeiten der Lärmprävention

Bautechnische Maßnahmen

Eine raumakustisch gute Ausstattung der Räumlichkeiten in Kindertagesstätten ist Grundvoraussetzung für eine fehlerfreie Informationsübertragung. Sie ist anhand der Nachhallzeit von Schallsignalen und anhand der Sprachverständlichkeit gesprochener Texte beurteilbar.

Das Problem ist bereits erkannt: Der Schall wird in geschlossenen Räumen mit ihren harten Oberflächen nicht schnell genug abgebaut, dass Sprachsignal wird immer wieder reflektiert, während bereits neue Worte gesprochen werden. Der Effekt lässt sich vermeiden, wenn die Nachhallzeit in einem Gruppenraum auf 0,5 Sekunden und weniger beschränkt bleibt. Schallabsorbierende Materialien für den Decken- und Wandbereich sorgen hier für einen wirksamen und schnellen Schallabbau. Als ergänzende Maßnahme können textile Vorhänge zur Erhöhung des Absorptionsgradeseingesetzt werden. Da ihre Dicke gering ist, erstreckt sich die Wirkung vor allem auf hohe Frequenzen. Tiefe Frequenzen können durch einen schweren Vorhangstoff und eine Vergrößerung des Wandabstandsgedämpft werden.

Kostengünstiger als die nachträgliche Sanierung bestehender Gebäude ist selbstverständlich die Berücksichtigung des Schallschutzes vor dem Bau/Umbau.

Organisatorische und pädagogische Maßnahmen

In Seminaren mit Erzieherinnen werden Ursachen von Lärm und mögliche Maßnahmen herausgearbeitet. Dabei stehen solche Maßnahmen im Vordergrund, die in bestehenden Einrichtungen lärmmindernd wirken. Hier ist die Einbeziehung der Kinder oft unerlässlich.

Anregungen für Vorschulkinder zum Thema Lärm finden sich auch unter www.ufu.de (Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V.), z.B. ein Vorlese-Bilderbuch für Kinder und Eltern von Susanne Neyen "Gut das du Ohrenhast, gut das du hörst".

Viele Einrichtungen nutzen die Möglichkeit, mit Lärmampeln oder dem Lärmohr (SoundEar) für Kinder den Lärm pädagogisch sichtbar zu machen.

In vielen Kindertagesstätten besteht ein akustischer Sanierungsbedarf, der nur durch geeignete bautechnische Maßnahmen in Kombination mit pädagogischen Konzepten wirksam realisiert werden kann.

(aus "Sicherheitsforum" 3-2005)

Für den Neubau sowie die umfangreiche bauliche Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen gilt seit April 2009 die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Kindertageseinrichtungen". Sie soll helfen, den Aufenthalt für Kinder und deren Betreuung durch Erzieherinnen und Erzieher in Tagesstätten noch sicherer zu machen und schwere Unfälle zu vermeiden.

Mit der UVV "Kindertageseinrichtungen" (DGUV Vorschrift 82) sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für bundesweit verbindliche Mindeststandards bei baulichen Grundanforderungen an Kindertagesstätten. Mehr dürfen die Träger der Einrichtungen für die Sicherheit der Kinder allerdings immer tun, nur nicht weniger. Dabei legt die UVV Schutzziele fest, nicht aber den exakten Weg zum Erreichen derselben.

Eine Kindertagesstätte muss sicher sein - so lautet das oberste Ziel. Dazu gehören sichere Treppen, kindgerechte Außenanlagen sowie genug Möglichkeiten und Raum zum Spielen, Erleben und Lernen. Das gilt auch für Kinder unter 3 Jahren. Deshalb berücksichtigt die UVV die wachsende Zahl von Krippenplätzen. Die Palette reicht hier von Wickeltischen mit Fallschutz bis zur Abstellfläche für Kinderwagen, über die man im Eingangsbereich nicht stolpern darf.

Gegenüber den bisherigen Richtlinien enthält die UVV im Wesentlichen keine neuen sicherheitstechnischen Anforderungen, sondern setzt die im Laufe der Jahre gewonnenen Erfahrungen in eine höherwertige Rechtsform um. Sie enthält ausschließlich nur Normtext.

Ergänzende Informationen zur UVV sind in der Branchenregel für Kindertageseinrichtungen (DGUV Regel 102-602) zu finden. Die ursprüngliche "Regel Kindertageseinrichtungen" (DGUV Regel 102-002) wurde zurückgezogen. UVV und Branchenregel bilden das aktuelle Regelwerk für Kindertageseinrichtungen.