Informationen für Ersthelfer und Opfer von Gewalttaten - NEU: Psychosoziale Beratungshotline

Wenn Sie Hilfeleistungen in Sachsen-Anhalt erbracht haben, ist die Unfallkasse Sachsen-Anhalt die richtige Ansprechpartnerin.

NEU: Psychosoziale Beratungshotline für Betroffene des Anschlags in Magdeburg bis Ende Januar 2026 eingerichtet

Der Beginn des Strafprozesses nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 sowie der bevorstehende Jahrestag des Vorfalls können für die Betroffenen eine große Belastung darstellen. Diese Zeit kann dazu führen, dass Erinnerungen, Ängste und psychische Wunden wieder hervortreten, sich verstärken oder zum ersten Mal auftreten.

Um denjenigen, die Unterstützung benötigen, zu helfen, hat das Justizministerium eine spezielle Hotline eingerichtet. Alle weiteren Informationen sowie entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite des Justizministeriums. mj.sachsen-anhalt.de (Dieser Link öffnet in einem externen Fenster)

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Opfer und Hinterbliebene des Unglücks in Magdeburg

Das Anliegen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist, Betroffenen von Unglücksfällen oder Großschadensereignissen schnell und unbürokratisch zu helfen und bestmöglich zu unterstützen. Vielleicht stehen Sie mit uns bereits in Kontakt?

Sie können uns unter

E-Mail: beratung@ukst.de

erreichen. Dieses Angebot gilt auch für die Personen, die Betroffenen des Anschlages Erste Hilfe geleistet haben und das dabei Erlebte verarbeiten müssen bzw. Unterstützung benötigen. Ersthelferinnen und Ersthelfer können sich auch gerne unter der Rufnummer 03923 751 - 146 direkt an die Unfallkasse Sachsen-Anhalt wenden. Diese Rufnummer ist

Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und

Montag, Dienstag, Donnerstag von 14-16 Uhr

erreichbar.

Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfer Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem SGB XIV. In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Bereich Soziales Entschädigungsrecht hierfür zuständig.

Die Unfallkasse unterstützt Ersthelferinnen und Ersthelfer in Sachsen-Anhalt

Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus.

Soweit Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist für Sie da!

Sie schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Wenn Sie Ihre Hilfeleistung in Sachsen-Anhalt erbracht haben, ist die Unfallkasse Sachsen-Anhalt die richtige Ansprechpartnerin für Sie.