Landesfachstelle für Barrierefreiheit nimmt Betrieb auf

Januar 2020

Mit der feierlichen Eröffnung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit, der Ombudsstelle und der Überwachungsstelle für Barrierefreie Informationstechnik am 27.01.2020 durch Sozialministerin Frau Petra Grimm-Benne nehmen die drei Institutionen offiziell ihre Tätigkeit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in Zerbst/Anhalt auf.

Barrierefreiheit in der Gesellschaft zu schaffen und aufrecht zu erhalten ist eine anspruchsvolle und sehr komplexe Aufgabe. Die Herausforderung der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Stellen, insbesondere beim Neu- und Umbau von Gebäuden, bei der Erstellung und Pflege von Internetseiten und der sog. mobilen Anwendungen, die beispielsweise die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen betreffen, ist immens. Wichtig dabei ist, Barrierefreiheit von Beginn an in Entstehungsprozesse einzubeziehen und mitzudenken, um Aufwand und Kosten gering zu halten und einen hohen Mehrwert zu erreichen.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2019 die Änderung des Behindertengleichstellungs-gesetzes des Landes verabschiedet und sich für die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, einer Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik sowie einer Ombudsstelle für das Durchsetzungsverfahren entschieden. Mit der Ansiedlung der drei Institutionen bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in Zerbst/Anhalt stellt der Landtag sicher, dass die UN-BRK sowie europarechtliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit von den öffentlichen Stellen im Land erfüllt werden.

Die Anbindung der Landesfachstelle für Barrierefreiheit erfolgt bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, einer organisationserfahrenen und gut vernetzten Institution. Martin Plenikowski, Geschäftsführer der Unfallkasse, sagt: „Wir danken Landesregierung und Landtag für das Vertrauen, dass sie mit der Übertragung dieser anspruchsvollen Landesaufgabe in die Unfallkasse setzen. Es ist uns – darüber sind wir sehr glücklich – in relativ kurzer Zeit gelungen, das für den Start und die weitere Umsetzung erforderliche hochqualifizierte Personal zu gewinnen und nach Zerbst/Anhalt zu holen."

Hintergrund:

Durch die Arbeit und Erfahrungen des ehrenamtlich geführten Kompetenzzentrums für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt wurde deutlich, dass die Schaffung von Barrierefreiheit und die Gewährleistung von Teilhabe in allen Lebensbereichen eine komplexe Herausforderung ist. Die umfangreichen Erfordernisse zur nachhaltigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, des Behindertengleichstellungs-gesetzes des Landes und des Bundesteilhabegesetzes, der stark gestiegene Beratungsbedarf insbesondere der öffentlichen Stellen im Land sowie die Erfassung des rasanten technischen Fortschritts bei der Digitalisierung, die zugleich der Verwirklichung der Barrierefreiheit in allen Bereichen dienen, sind ehrenamtlich nicht mehr zu leisten. Dies hat zu der einer Entscheidung geführt, eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten, so dass die gesamte Landesverwaltung und andere Akteur*innen in den Nutzen der Beratungs- und Unterstützungsangebote kommen und weitere Themen vertieft bearbeitet werden können.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 06.05.2019 hat das Land die rechtliche Grundlage für die Landesfachstelle für Barrierefreiheit geschaffen. Mit der feierlichen Eröffnung am 27.01.2020 nimmt die Landesfachstelle nun ihren Betrieb mit jüngst eigens dafür eingestelltem Personal bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in Zerbst/Anhalt auf.

Die Landesfachstelle unterstützt die Verwaltung und die öffentlichen Stellen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie informiert und berät Dienststellen und Einrichtungen des Landes, Kommunen sowie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt über die Anforderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Gleichzeitig ist sie zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen der digitalen Barrierefreiheit für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt und berät darüber hinaus auch Wirtschaft und Verbände auf Anfrage im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit erfüllt übergreifende allgemeine Aufgaben, die der barrierefreien Gestaltung der Angebote der öffentlichen Stellen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dienen, nimmt die aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 folgenden besonderen Aufgaben im Zusammenhang mit der barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote der Stellen der öffentlichen Verwaltung wahr und berät im Rahmen der verfügbaren Ressourcen über den Anwendungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes hinaus bedeutsame Organisationen, zum Beispiel Unternehmen, Verbände und Vereine, zu Fragen der Barrierefreiheit.

Die Überwachungsstelle und die Ombudsstelle tragen dafür Sorge, die Umsetzung der Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt professionell zu begleiten. Es ist periodisch zu überwachen, ob und inwieweit Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen. Die beiden Institutionen wurden bei der Landesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet.

Pressekontakt:
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Uwe Köppen
Tel.: 03923 751-516
E-Mail: uwe.koeppen@ukst.de