Meldungen an die Unfallkasse

Ändert sich die Trägerschaft einer Einrichtung, bitten wir den bisherigen Träger, die Unfallkasse im Rahmen der Meldepflicht schriftlich darüber zu informieren.

Zu melden sind:

  • Anschrift der betroffenen Einrichtung
  • Datum des Trägerwechsels und 
  • Anschrift des neuen Trägers. 
     

Auch die Schließung, Zusammenlegung oder die Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen bzw. Außenstellen sind der Unfallkasse mitzuteilen. Nur so kann die Unfallkasse eine ordnungsgemäße Prävention und sachgerechte Zuordnung der Unfallkosten sichern.

Für Rückfragen und Meldungen zu Trägerwechseln erreichen Sie uns unter 03923 751-224 und 253 oder per E-Mail unter mitglieder[at]ukst.de.