Aufsicht

Aufsicht in Kindertagesstätten

Die Fürsorge und Aufsichtspflicht zählt zu den wichtigsten Dienstpflichten von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten sowie von Lehrkräften in Schulen.

Inhalt dieser Aufsichtspflicht ist es, Kinder und Schüler während des Kita- bzw. Schulbesuchs vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass andere Kinder oder Schüler geschädigt werden.

Informationen zu "Aufsicht und Haftung" in Kindertagesstätten erhalten Sie hier.