Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein privatrechtlicher Anspruch. Da wir keine Haftpflichtversicherung, sondern ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind, für den die Vorschriften der Sozialgesetzbücher (SGB), mithin öffentliches Recht, gelten, ist Schmerzensgeld nicht in unserem Leistungskatalog enthalten. Demzufolge können Schmerzensgeldzahlungen von uns nicht erfolgen.