Klassenfahrt

Der Unfallversicherungsschutz von Schülern erstreckt sich auf alle schulischen Veranstaltungen.

Eine Klassenfahrt ist dann eine Schulveranstaltung, wenn sie im Verantwortungsbereich der Schule liegt, d. h. die Schule die Fahrt plant und organisiert. Sind diese Voraussetzungen gegeben, stehen sowohl die teilnehmenden Schüler als auch die begleitenden Lehrer unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

Ebenso sind Eltern, die im Rahmen einer Klassenfahrt Aufsichtspflichten der Lehrer übernehmen und damit wie Beschäftigte für die Schule tätig werden, gesetzlich unfallversichert. Entscheidend ist, dass ihre Tätigkeit der ganzen Klasse zugute kommt.

Bei Klassenfahrten von mehrtätiger Dauer umfasst der Versicherungsschutz alle geplanten Aktivitäten der Schüler, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Schulfahrt stehen (Theaterbesuch, Stadtrundfahrt, sportliche Aktivitäten etc.) einschließlich der erforderlichen Wege.

Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (bspw. Essen, Schlafen, An- und Auskleiden, Waschen) und rein private Tätigkeiten (Aufsuchen von Verwandten während einer solchen Fahrt) sind generell nicht versichert.