Berufskrankheit

Ist eine Krankheit eines Versicherten, die er sich durch seine versicherte Tätigkeit zugezogen hat und die darüber hinaus in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist.

Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit. In die Anlage zur BKV werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat,

  • dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und
  • dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.

Bei einer Berufskrankheit erhalten die Versicherten die gleichen umfassenden Leistungen wie bei einem Arbeits-/Schulunfall.

Gibt es Anhaltspunkte oder besteht der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit ist vom Unternehmer bzw. Arzt eine Anzeige an den Unfallversicherungsträger zu senden (§§ 193 Abs. 2, 202 SGB VII).