Hautarztverfahren

Das Hautarztverfahren stellt dabei den Präventionsgedanken und die Umsetzung schneller Hilfe im Vorfeld eines Berufskrankheiten-Feststellungsverfahrens dar. Es ist eine vorbeugende Maßnahme, die das Eintreten einer Berufskrankheit verhindern und Versicherten die Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit ermöglichen soll.

In unserem Zuständigkeitsbereich sind vor allem Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialdiensten von beruflich mitverursachten Hauterkrankungen betroffen. Um den Erfordernissen gerecht zu werden und aufgrund des hohen dermatologischen Sachverstandes entschied sich die Unfallkasse Sachsen-Anhalt zur engen Zusammenarbeit mit dem Hautschutzzentrum (HSZ) Leipzig unter Leitung von Dr. Hubertus Neuber. Wir schöpfen dabei das gesamte Spektrum berufsdermatologischer Interventionen vom Hautschutz bis zur Therapie berufsbedingter Hautleiden aus.

Was passiert nach der Meldung einer möglicherweise beruflich bedingten Hauterkrankung?

Kenntnis darüber erhält die Unfallkasse regelmäßig durch die Hautarztberichte der niedergelassenen Dermatologen. Darüber hinaus können auch der Betriebsarzt, die zuständige Krankenkasse oder die Versicherten selbst an uns herantreten. Anhand der übersandten Daten wird zunächst geprüft, ob wir für das Unternehmen zuständig sind, in welchem der Versicherte derzeit arbeitet. Ist dies der Fall, leiten wir die vorliegenden Unterlagen umgehend an das HSZ weiter. Parallel dazu informieren wir unseren Versicherten, dass Dr. Neuber eingeschaltet wurde und er von ihm in Kürze einen Termin zur persönlichen Untersuchung in Leipzig oder alternativ in Braunschweig (je nach örtlicher Nähe) erhalten wird. Der anzeigende Dermatologe erhält lediglich eine Mitteilung über die bis dahin erfolgten Veranlassungen. Ausnahmsweise - dies betrifft ausgewählte Dermatologen in Sachsen-Anhalt, die ihr besonderes Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit uns und Dr. Neuber bekundet haben - erteilen wir bereits zu diesem Zeitpunkt einen zunächst auf 3 Monate befristeten Behandlungsauftrag nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Die erste Vorstellung unserer Versicherten erfolgt regelmäßig innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung im HSZ. Hier wird eine ausführliche Arbeits- und Krankenanamnese erhoben, werden die bereitgestellten Hautschutz, -reinigungs- und -pflegemittel hinterfragt und eine vorläufige Diagnose gestellt. Der Erkrankte verlässt das HSZ danach mit einem Hautschutzplan, mit Präparaten zur Erprobung in der täglichen Arbeit und in der Regel mit einem Terminvorschlag zur Teilnahme an einem gesundheitspädagogischen Seminar.

Die Unfallkasse erhält daraufhin einen Erhebungsbogen mit allen erforderlichen Daten. Dr. Neuber äußert sich darin über die notwendigen Behandlungsmaßnahmen oder die zu veranlassenden Maßnahmen am Arbeitsplatz. Sofern nicht schon zu Beginn geschehen, erhält der anzeigende Dermatologe jetzt den Behandlungsauftrag von der Unfallkasse mit den für ihn bestimmten Informationen vom HSZ.

Nach ca. 6 bis 8 Wochen findet eine zweite Vorstellung zur Erfolgskontrolle statt. Es wird besprochen, ob sich der erarbeitete Hautschutzplan bewährt hat, inwieweit Nachbesserungsbedarf besteht und wie sich der Hautzustand unter den eingeleiteten Maßnahmen entwickelt hat. In einer Vielzahl von Fällen sind die Hauterscheinungen bereits bei der ersten Kontrolle weitestgehend abgeklungen. Eine dermatologische Behandlung ist nur noch unterstützend erforderlich und der Hautschutzplan kann bis auf kleinere Korrekturen beibehalten werden. Die Teilnahme am gesundheitspädagogischen Seminar vertieft und festigt die in den vorherigen Konsultationen erworbenen Kenntnisse hinsichtlich der Entstehung und Vermeidung von beruflich bedingten Hauterscheinungen.

Spätestens nach dem Seminar folgt eine weitere Kontrollvorstellung im HSZ, in deren Rahmen ein Großteil der Fälle abgeschlossen werden kann. Bei Bedarf erfolgen hier nochmals Modifizierungen des Hautschutzplanes, es werden besondere Maßnahmen empfohlen oder bestimmte Untersuchungen veranlasst. Je nach Schwere der Hauterscheinungen folgen weitere Vorstellungen bis zu einer Dauer von grundsätzlich 6, in Ausnahmefällen bis zu 10 Monaten.

Die Erfahrungen seit Aufnahme dieses Verfahrens zeigen, dass diese Zeit ausreichend ist, die Hauterscheinungen dauerhaft - auch unter den Bedingungen der hautgefährdenden Arbeitstätigkeit - in den Griff zu bekommen. Die vorab genehmigte Behandlung beim Dermatologen läuft aus und der Präventionsdienst der Unfallkasse stellt sicher, dass der Arbeitgeber die notwendigen Präparate und persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe) bereitstellt. Der Versicherte erhält eine Abschlussmitteilung mit dem Hinweis, sich bei auftretenden Problemen sofort zu melden.

Zeigen die veranlassten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg, muss die Unfallkasse das Hautarztverfahren beenden und ein Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren aufnehmen. In diesem Rahmen suchen die zuständigen Mitarbeiter der Unfallkasse ihre Versicherten persönlich auf und besprechen den weiteren Verlauf. Solche "hartnäckigen" Erkrankungen sind aber eher die Ausnahme.

Wir appellieren daher besonders betroffene Versicherte aus dem Gesundheitswesen oder mit Tätigkeiten potentieller Hautgefährdung: Melden Sie Ihre Hauterscheinungen frühzeitig! Je eher erkannt und behandelt, um so größer ist die Chance der vollständigen Ausheilung und damit der Sicherung des Arbeitsplatzes. Der Wunsch der Versicherten, den Arbeitgeber nicht zu informieren oder einzubeziehen, wird von uns in jedem Falle respektiert. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bereiches Berufskrankheiten (Tel. 03923 751-0).

(aus "Sicherheitsforum" 2-2007)