Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt erlässt als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (UVV) über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, über das Verhalten der Versicherten zur Verhütung derselben sowie über zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und die Sicherstellung der Ersten Hilfe.

Aufgeführt sind alle aktuell gültigen UVV'en der Unfallkasse Sachsen-Anhalt und die sie ergänzenden Regeln:

  • UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
    Regel "Grundsätze der Prävention" (DGUV Regel 100-001)
  • UVV Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)
  • UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 4)
  • UVV Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (DGUV Vorschrift 18)
    Regel "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (DGUV Regel 115-002)
  • UVV Abwassertechnische Anlagen (DGUV Vorschrift 22)
  • UVV Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25)
    Regel "Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand"
    (DGUV Regel 115-005)
    Regel "Überfallprävention in Kreditinstituten“ (DGUV Regel 115-003)
  • UVV Bauarbeiten (DGUV Vorschrift 38)
    Regel "Bauarbeiten" (DGUV Regel 101-038)
  • UVV Müllbeseitigung (DGUV Vorschrift 44)
  • UVV Straßenreinigung (DGUV Vorschrift 48)
  • UVV Krane (DGUV Vorschrift 53)
  • UVV Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 55)
  • UVV Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 71)
  • UVV Schulen (DGUV Vorschrift 81)
  • UVV Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82)
    Branche Kindertageseinrichtung (DGUV Regel 102-602)

Die UVV'en werden von der Vertreterversammlung der Unfallkasse beschlossen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes genehmigt. Nach Bekanntmachung und Inkrafttreten sind die UVV'en für die Mitglieder der Unfallkasse rechtlich verbindlich anzuwenden.

Die in den UVV'en teilweise enthaltenen Durchführungsanweisungen zeigen Möglichkeiten auf, wie die formulierten Schutzziele umgesetzt werden können. Die Überwachung der Einhaltung von Anforderungen aus den UVV'en erfolgt durch Aufsichtspersonen der Unfallkasse, zu deren Aufgabe auch die Beratung sowie die Schulung in Arbeitsschutzfragen gehört.