A-Z

Um finanzielle Einbußen während der Heilbehandlung und Rehabilitation zu überbrücken, erhalten die Versicherten Verletztengeld und Übergangsgeld.

Geldleistungen

Um finanzielle Einbußen während der Heilbehandlung und Rehabilitation zu überbrücken, erhalten die Versicherten Verletztengeld und Übergangsgeld. Bei Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines durch einen Kita- oder Schulunfall verletzten Kindes besteht Anspruch auf Kinderpflege-Verletzengeld.

Ist die Erwerbsfähigkeit bei Versicherten infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert besteht ein Anspruch auf eine Verletzenrente.

Nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit sichert die Unfallkasse die Hinterbliebenen mit Leistungen finanziell ab.

In der letzten Zeit häufen sich gewalttätige Vorfälle an Schulen in Deutschland. Die "Gewalt in Schulen" wird so immer mehr zu einem zentralen Thema in der öffentlichen Diskussion und gibt zunehmend Anlass zur Besorgnis.

Streitende Jungs

Unter Gewalt an Schulen versteht man " ....das gesamte Spektrum von Tätigkeiten und Handlungen, die physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei den im Bereich der Schule handelnden Personen zur Folge haben oder die auf die Beschädigung von Gegenständen im schulischen Raum gerichtet sind. Gewalt in der Schule umfasst alle Angriffe, Übergriffe und Bedrohungen, die im unterschiedlichen Geschehen stattfinden und auch diejenigen, die im außerschulischen Bereich auftreten." (Hurrelmann, zit. nach Spreiter 1993)

Prügeleien, Hänseleien, Beschimpfungen und nicht zuletzt der Einsatz von Waffen sind mittlerweile auf der Tagesordnung unter Kindern und Jugendlichen. Die Arten von Gewalt und ihre Erscheinungsformen sind sehr vielfältig.

Gewalt gegen Sachen Gewalt gegen Personen
  physische Gewalt psychische Gewalt
· Beschädigung und Zerstörung des Eigentums von Mitschülern, Lehrern und Schulträgern körperliche Verletzungen durch:

 · Rempeleien

· Raufereien

· Würgen

· Einsatz von Waffen

seelische Verletzungen durch:

· Hänseln

· Beschimpfungen / Beleidigungen

· Drohen / Erpressen

· Mobbing

· Graffiti
· Vandalismus § extremistische Gewalt
§ sexuelle Gewalt
· Einbruch/ Diebstahl

 Aggressive Verhaltensauffälligkeiten gehören zu den häufigsten Merkmalen im Kindes- und Jugendalter. Sie sind über diese Zeitspanne hinweg sehr stabil, insbesondere wenn sie schon früh auftreten und stellen oft die Vorläufer späterer Gewalthandlungen

dar. Körperliche und verbale Gewalt von Kindern und Jugendlichen, Gewalt gegen Sachen und die "Verweigerungsgewalt" gegenüber Gemeinschaftsbedürfnissen und Regeln belasten zunehmend das Klima und Leben in der Schule. Sowohl für Schüler als auch für Lehrer wird das Lernen und Lehren dadurch als negativ und belastend empfunden.

Den Ausgangspunkt von aggressivem Verhalten und Gewalt in der Schule bildet oft nicht die Schule selbst, sondern das familiäre und ökonomisch-sozialstrukturierte Umfeld der Schüler. Schwere Gewalt in der Schule kommt von jungen Menschen mit fehlorientiertem Gefühlsleben. In vielen Familien fehlt schon die Voraussetzung, die Kinder für ein Leben in Gemeinschaft zu erziehen. Hinzu kommt die Armut an Bezugspunkten für die ganze Persönlichkeit und der Mangel an Freiräumen. Nicht zu vergessen ist die Beeinflussung durch die Medien, in denen Gewalt oft noch positiv dargestellt wird.

Begünstigende Faktoren

  • Gewalt im sozialen Nahraum: Häufig sind gewaltbereite Menschen selbst schon Opfer von Gewalt geworden. Wer in der Kindheit von den Eltern geschlagen oder misshandelt wurde, wird auch selbst häufig gewalttätig.
  • Wohn- und Lebensbedingungen: Das Wohnumfeld, in dem Kindheit und Jugend erlebt werden, wirkt sich direkt (durch Spiel- und Freizeitmöglichkeiten) und indirekt (durch günstige bzw. belastende Lebensbedingungen) auf die Entwicklung, das Selbsterleben und die Selbstverwirklichung von Kindern und Jugendlichen aus.
  • Gruppeneinfluss: Gleichaltrigengruppen spielen eine bedeutende Rolle für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für ihre Identitätsfindung. Nur wenige dieser Gruppen werden zu einem Problem, weil aus ihnen Straftaten hervorgehen. Der Einzelne fühlt sich in der Gruppe sicher und wird immer risikofreudiger. Gewalt verschafft dem Täter ein Gefühl von Macht und Stärke und die gewünschte Anerkennung in der Gruppe.
  • Medieneinfluss: Über die Medien werden Kinder und Jugendliche wesentlich häufiger und intensiver als im täglichen Leben mit Gewalt konfrontiert. Problemlösungen mittels Gewalt werden oft als einzig möglicher Weg und als gesellschaftlich akzeptiert dargestellt. Darüber hinaus birgt häufiger Konsum von Brutalität die Gefahr der Gewöhnung an Aggression und Gewalt.

Auch die Schule als Teil des gesellschaftlichen Systems birgt gewisse Risiken in sich, die aggressives und gewaltbereites Handeln hervorbringen. Von jedem Schüler werden in der Schule angemessene schulische Leistungen erwartet, gleichzeitig macht er zunehmend schmerzhafte Erfahrungen, dass er in seiner individuellen Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeit beschnitten wird. Angst und Unsicherheit, sich nicht verstanden fühlen und das Gefühl, vor sich selbst und den anderen zu versagen, können aggressives Verhalten begünstigen. Treten dann auch noch soziale und emotionale Defizite aufgrund familiärer Konstellationen auf, können Kinder in ein Bedingungsgefüge geraten, das Aggression und Gewalt hervorbringt. Daraus wiederum kann ein schulisches Konfliktpotential resultieren. Das schulische Konfliktpotential kann sich verstärken durch die Integration der Kinder und Jugendlichen in bestimmte Gruppen außerhalb der Schule. In diesen Gruppen gelten in der Regel abweichende Normen, Werte und Verhaltensanforderungen, die in der Schule mit den dort gegebenen Wertestrukturen kollidieren. Daraus entwickeln sich aggressives Verhalten und Gewalt.

Ungeachtet aller gesellschaftlicher Veränderungen kann die Vorbildwirkung von Eltern und Erziehungsberechtigten nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gerade in der Familie und im sozialen Umfeld (auch in Schule) sollten junge Menschen lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen und zu bewältigen. Bei jeder Auseinandersetzung oder im Streit ist ein fairer und respektvoller Umgang miteinander notwendig. Gegenseitige Zuneigung und ein liebevoller Umgang in der Familie sind die besten Voraussetzungen dafür, das sich bei Kindern ein stabiles Selbstwertgefühl ausbilden kann. Denn Kinder, die sich selbst akzeptieren, müssen sich nicht mit Gewalt beweisen oder durchsetzen.

Aus zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, dem dauerhaft nur über Erziehungsmaßnahmen auf allen Ebenen begegnet werden kann. Schulen sind im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, nicht nur auf das Lernverhalten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, sondern auch auf deren Persönlichkeitsentwicklung und Sozialverhalten einzuwirken. Das entbindet Eltern jedoch nicht von ihrer originären Verantwortung in der Erziehung ihrer Kinder.

Aber auch politische und gesellschaftliche Institutionen müssen ihren Teil an Verantwortung übernehmen, beispielsweise bei gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Kinder. Somit ist es auch Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, im Rahmen ihres Präventionsauftrages Gewaltprävention an Schulen anzuregen und zu unterstützen sowie die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg und in der Schule zu thematisieren und aktive Beratung zu leisten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(aus "Sicherheitsforum" 1-2007)

Eine "Handlungshilfe für pflegende Angehörige während der Coronapandemie" der Unfallkasse Baden-Württemberg enthält Empfehlungen, was unter präventiven Gesichtspunkten bei der häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie zu beachten ist.

Häusliche Pflege

Eine "Handlungshilfe für pflegende Angehörige während der Coronapandemie" der Unfallkasse Baden-Württemberg enthält Empfehlungen, was unter präventiven Gesichtspunkten bei der häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie zu beachten ist.

Wer Verwandte, Freunde, Nachbarn zu Hause pflegt, nimmt eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Die Helfer erhalten für ihren Einsatz und ihre Bemühungen von der Pflegekasse ein entsprechendes Pflegegeld als finanzielle Anerkennung. Erfolgt die Pflege in diesem Rahmen und wird nicht erwerbsmäßig ausgeführt, besteht darüber hinaus bei Unfällen während der häuslichen Pflege auch gesetzlicher Unfallversicherungs-schutz (s. Merkblatt).

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten in den Bereichen Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Diese müssen aber überwiegend dem Pflegenden zugute kommen und nicht im vordergründigen Interesse der Familie oder der Wohngemeinschaft erfolgen (z.B. Essen kochen). Auch Unfälle auf dem Weg zum Pflegebedürftigen und zurück sowie der Einkauf von Lebensmittel sind versichert, wenn die Versorgung des Pflegebedürftigen der Anlass für den Weg war.

Unter diesen Bedingungen ist der Versicherungsschutz für die Pflegenden beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Städte, Landkreise und Gemeinden als Mitglieder der Unfallkassen. Eine Anmeldung bei der Unfallkasse ist nicht notwendig. Die prüft erst nach einem Unfall, ob die Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfüllt waren.

Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit (z.B. Infektion, Hauterkrankung, ...) erhalten die Pflegepersonen die gleichen Leistungen wie alle Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall.

Pflege ist Schwerstarbeit

Pflegebedürftige Menschen benötigen oft Hilfe bei der Lageveränderung, der Mobilisation und anderen Aktivitäten des täglichen Lebens. Besonders beim Bewegen von pflegebedürftigen Personen werden rückenbelastende Tätigkeiten ausgeführt, die über einen längeren Zeitraum vollzogen und ohne Unterstützung von kleinen Hilfsmitteln oder Techniken schmerzhafte Konsequenzen haben können. Die häuslich Pflegenden stehen ja meist selbst mitten im Leben und sollten deshalb an die eigene Gesundheit und den eigenen Rücken denken.

Kleine Hilfsmittel wie z.B. Bettleitern, Rutschbretter, Anti-Rutsch-Matten, Drehscheiben, Gleitmatten, Haltegürtel usw. sind u.a. in Sanitätshäusern erhältlich. Vor der Anwendung solcher Hilfsmittel muss deren Einsatz aber zunächst an einem gesunden Menschen gründlich erprobt werden. So sollten die Pflegenden selbst einmal die Rolle des Pflegebedürftigen einnehmen. Nur so können sie dessen mögliche Ängste verstehen und besser damit umgehen. Dem Pflegebedürftigen sollte vorher genau erklärt werden, was mit den Einsatz des Hilfsmittel bezweckt wird. Es ist auch sehr hilfreich die eigenen Fähigkeiten des Pflegbedürftigen zu nutzen. Das entlastet nicht nur den eigenen Rücken, sondern stärkt auch das Selbstwertgefühl und die Restmobilität des Pflegebedürftigen.

Die Broschüre „Zu Hause pflegen“ ist ein Wegweiser für die häusliche Pflege. Sie informiert darüber, was Pflege zu Hause  bedeutet und wie sie durch gute Organisation und Planung und mit Hilfe von individuellen Netzwerken gelingen kann.

Haut- und Infektionsschutz

In Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen sind beruflich bedingte Hauterkrankungen seit langem bekannt. Vor allem die ständige Feuchtarbeit schädigt die Haut, so dass sich später häufig Ekzeme oder Allergien gegen bestimmte Stoffe entwickeln. Die Gefahr besteht aber auch bei Personen, die Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte häuslich pflegen.

Vermeintlich harmlose Hautveränderungen sind ernst zu nehmen. Nur durch systematisches und konsequentes Schutz- und Pflegeverhalten sind dauerhafte Hautschäden vermeidbar. So sollte vor einer hautbelastenden Tätigkeit und dann im Abstand von ca. 2-3 Stunden die Haut durch eine Hautschutzcreme geschützt werden. Bei stark hautbelastenden Tätigkeiten ist allerdings das Tragen von Schutzhandschuhen dem Eincremen mit einer Schutzcreme vorzuziehen. Auch so genannte "flüssige Handschuhe" oder "unsichtbare Handschuhe", angeboten z.B. in Form von Sprays oder Schäumen, bieten keinen vollständigen Schutz.

Nach einer hautbelastenden Tätigkeit und vor Arbeitspausen sollte die Haut mit einer Hautpflegecreme eingerieben werden. Die Auswahl des Hautschutz- und Hautpflegemittels ist dabei vom Hautzustand des jeweiligen Benutzers abhängig. Es sollten möglichst Präparate ohne Duft- und Konservierungsstoffe zur Anwendung kommen. Öl-in-Wasser-Emulsionen (O/W) sind gut für normale Haut. Wasser-in-Öl-Emulsionen (W/O) eigenen sich bei trockener Haut. Sie sind stärker fettend. Wasser-in-Öl-in-Wasser-Emulsionen (W/O/W) können ebenfalls gut bei trockener Haut verwendet werden. Sie sind nicht fettend und werden daher gut akzeptiert. Lassen Sie sich durch Ihren Hautarzt beraten, welches Präparat für Sie geeignet ist!

Um Ansteckungen mit Infektionserregern bei Durchfallerkrankungen oder durch Herpes- und Hepatitisviren zu vermeiden, sollten die Hände nach der pflegerischen Tätigkeit gründlich gereinigt und/oder desinfiziert werden. Die Übertragung von Keimen auf den eigenen Körper verhindern auch Schutzhandschuhe und Kittel. Verschmutze Schutzkleidung ist sofort zu wechseln oder zu entsorgen. Um Stichverletzungen durch Spritzen zu vermeiden und Infektionen vorzubeugen, sollte niemals die Schutzhülle mit der Hand auf die benutzte Spritze gesteckt werden. Gebrauchte Spritzen bzw. Kanülen gehören deshalb grundsätzlich in durchstichfeste Gefäße.

Magazin für pflegende Angehörige

Das Magazin „Pflege daheim" erscheint zwei Mal im Jahr und bietet Informationen, die den Alltag für pflegende Angehörige erleichtern. Ratschläge zur Entspannung und zum Krafttanken für Körper und Seele gehören dazu, aber auch rechtliche Hinweise und Reportagen über Angehörige, die darüber berichten, wie sie ihren Pflege-Alltag meistern.

Das Hautarztverfahren stellt dabei den Präventionsgedanken und die Umsetzung schneller Hilfe im Vorfeld eines Berufskrankheiten-Feststellungsverfahrens dar. Es ist eine vorbeugende Maßnahme, die das Eintreten einer Berufskrankheit verhindern und Versicherten die Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit ermöglichen soll.

In unserem Zuständigkeitsbereich sind vor allem Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialdiensten von beruflich mitverursachten Hauterkrankungen betroffen. Um den Erfordernissen gerecht zu werden und aufgrund des hohen dermatologischen Sachverstandes entschied sich die Unfallkasse Sachsen-Anhalt zur engen Zusammenarbeit mit dem Hautschutzzentrum (HSZ) Leipzig unter Leitung von Dr. Hubertus Neuber. Wir schöpfen dabei das gesamte Spektrum berufsdermatologischer Interventionen vom Hautschutz bis zur Therapie berufsbedingter Hautleiden aus.

Was passiert nach der Meldung einer möglicherweise beruflich bedingten Hauterkrankung?

Kenntnis darüber erhält die Unfallkasse regelmäßig durch die Hautarztberichte der niedergelassenen Dermatologen. Darüber hinaus können auch der Betriebsarzt, die zuständige Krankenkasse oder die Versicherten selbst an uns herantreten. Anhand der übersandten Daten wird zunächst geprüft, ob wir für das Unternehmen zuständig sind, in welchem der Versicherte derzeit arbeitet. Ist dies der Fall, leiten wir die vorliegenden Unterlagen umgehend an das HSZ weiter. Parallel dazu informieren wir unseren Versicherten, dass Dr. Neuber eingeschaltet wurde und er von ihm in Kürze einen Termin zur persönlichen Untersuchung in Leipzig oder alternativ in Braunschweig (je nach örtlicher Nähe) erhalten wird. Der anzeigende Dermatologe erhält lediglich eine Mitteilung über die bis dahin erfolgten Veranlassungen. Ausnahmsweise - dies betrifft ausgewählte Dermatologen in Sachsen-Anhalt, die ihr besonderes Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit uns und Dr. Neuber bekundet haben - erteilen wir bereits zu diesem Zeitpunkt einen zunächst auf 3 Monate befristeten Behandlungsauftrag nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Die erste Vorstellung unserer Versicherten erfolgt regelmäßig innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung im HSZ. Hier wird eine ausführliche Arbeits- und Krankenanamnese erhoben, werden die bereitgestellten Hautschutz, -reinigungs- und -pflegemittel hinterfragt und eine vorläufige Diagnose gestellt. Der Erkrankte verlässt das HSZ danach mit einem Hautschutzplan, mit Präparaten zur Erprobung in der täglichen Arbeit und in der Regel mit einem Terminvorschlag zur Teilnahme an einem gesundheitspädagogischen Seminar.

Die Unfallkasse erhält daraufhin einen Erhebungsbogen mit allen erforderlichen Daten. Dr. Neuber äußert sich darin über die notwendigen Behandlungsmaßnahmen oder die zu veranlassenden Maßnahmen am Arbeitsplatz. Sofern nicht schon zu Beginn geschehen, erhält der anzeigende Dermatologe jetzt den Behandlungsauftrag von der Unfallkasse mit den für ihn bestimmten Informationen vom HSZ.

Nach ca. 6 bis 8 Wochen findet eine zweite Vorstellung zur Erfolgskontrolle statt. Es wird besprochen, ob sich der erarbeitete Hautschutzplan bewährt hat, inwieweit Nachbesserungsbedarf besteht und wie sich der Hautzustand unter den eingeleiteten Maßnahmen entwickelt hat. In einer Vielzahl von Fällen sind die Hauterscheinungen bereits bei der ersten Kontrolle weitestgehend abgeklungen. Eine dermatologische Behandlung ist nur noch unterstützend erforderlich und der Hautschutzplan kann bis auf kleinere Korrekturen beibehalten werden. Die Teilnahme am gesundheitspädagogischen Seminar vertieft und festigt die in den vorherigen Konsultationen erworbenen Kenntnisse hinsichtlich der Entstehung und Vermeidung von beruflich bedingten Hauterscheinungen.

Spätestens nach dem Seminar folgt eine weitere Kontrollvorstellung im HSZ, in deren Rahmen ein Großteil der Fälle abgeschlossen werden kann. Bei Bedarf erfolgen hier nochmals Modifizierungen des Hautschutzplanes, es werden besondere Maßnahmen empfohlen oder bestimmte Untersuchungen veranlasst. Je nach Schwere der Hauterscheinungen folgen weitere Vorstellungen bis zu einer Dauer von grundsätzlich 6, in Ausnahmefällen bis zu 10 Monaten.

Die Erfahrungen seit Aufnahme dieses Verfahrens zeigen, dass diese Zeit ausreichend ist, die Hauterscheinungen dauerhaft - auch unter den Bedingungen der hautgefährdenden Arbeitstätigkeit - in den Griff zu bekommen. Die vorab genehmigte Behandlung beim Dermatologen läuft aus und der Präventionsdienst der Unfallkasse stellt sicher, dass der Arbeitgeber die notwendigen Präparate und persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe) bereitstellt. Der Versicherte erhält eine Abschlussmitteilung mit dem Hinweis, sich bei auftretenden Problemen sofort zu melden.

Zeigen die veranlassten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg, muss die Unfallkasse das Hautarztverfahren beenden und ein Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren aufnehmen. In diesem Rahmen suchen die zuständigen Mitarbeiter der Unfallkasse ihre Versicherten persönlich auf und besprechen den weiteren Verlauf. Solche "hartnäckigen" Erkrankungen sind aber eher die Ausnahme.

Wir appellieren daher besonders betroffene Versicherte aus dem Gesundheitswesen oder mit Tätigkeiten potentieller Hautgefährdung: Melden Sie Ihre Hauterscheinungen frühzeitig! Je eher erkannt und behandelt, um so größer ist die Chance der vollständigen Ausheilung und damit der Sicherung des Arbeitsplatzes. Der Wunsch der Versicherten, den Arbeitgeber nicht zu informieren oder einzubeziehen, wird von uns in jedem Falle respektiert. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Bereiches Berufskrankheiten (Tel. 03923 751-0).

(aus "Sicherheitsforum" 2-2007)

In Schulen wird manchmal über gesundheitliche Probleme wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Reizungen der oberen Atemwege und Augen geklagt. Die Ursachen für derartige Belastungen können sehr vielfältig sein, z.B. in der Anreicherung von chemischen und biologischen Stoffen in der Raumluft durch unzureichende Lüftung oder in unangenehmen Gerüchen, meist nach Sanierungen von Räumen bzw. Gebäudeteilen.

Messung der Innenraumluftqualität

Hinzu kommt, dass Gebäudehülle und Fenster aufgrund energetischer Vorgaben aus dem Baurecht regelrecht luftdicht gemacht werden und somit notwendige Luftzirkulationen weitgehend verhindern. Einige dieser Ursachen werden nachfolgend näher betrachtet.

Kohlendioxid

Kohlendioxid wird beim Atmen freigesetzt. Gerade in Klassenräumen, in denen sich viele Personen aufhalten, kann es schnell zum Anstieg der Konzentration dieses Stoffes kommen.

Bereits vor 150 Jahren wies der deutsche Chemiker und Hygieniker Max von Pettenkofer auf den Tatbestand der "schlechten Luft" beim längeren Aufenthalt in Wohnräumen und Lehranstalten hin und identifizierte das Kohlendioxid als wichtige Leitkomponente für die Beurteilung der Raumluftqualität. Er legte als Maßstab einen lange Zeit geltenden CO2 - Richtwert von 0,1 Vol-% (= 1000 parts per million - ppm) in Innenräumen fest, die so genannte Pettenkoferzahl. Ab dieser Konzentration können erste Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen, Müdigkeit und Unaufmerksamkeit auftreten. Als hygienischer Richtwert gilt heute in Deutschland nach DIN 1946 Teil 2 ein CO2 - Wert von 0,15 Vol-% (= 1500 ppm).

Die Außenluft enthält durchschnittlich einen Kohlendioxid-Anteil von 350 ppm. In einem Klassenraum steigt dieser Anteil allein durch die Atemluft von Schülern und Lehrern innerhalb einer Unterrichtsstunde auf über 1500 ppm an, nach 90 Minuten wurden bei Messungen schon Werte von 2700 ppm festgestellt. Letztendlich führt dies zu erhöhter Müdigkeit und abnehmender Aufmerksamkeit. Die Lösung des Problems ist ganz einfach: Fenster auf!

Es empfiehlt sich, bereits nach 20 oder 25 Minuten eine kurze Lüftung mit weit geöffnetem Fenster durchzuführen. Bereits 2 Minuten sind hier ausreichend. In der Pause sollten die Fenster auf jeden Fall geöffnet werden. Dieses Ritual muss für jeden Lehrer selbstverständlich und zur Angewohnheit werden. Bei natürlichem Luftwechsel über weit geöffnete Fenster beträgt die Luftwechselzahl etwa 10 - 20 pro Stunde, was notwendig ist, um das ausgeatmete Kohlendioxid aus der Raumluft in ausreichendem Maße abzuführen. Einen noch höheren Effekt bringt Querlüftung. Diese ist vor allem zu empfehlen, wenn die Kinder zur Hofpause sind.

Feinstaub

Feinstaub wird über Schuhwerk, Kleidung und Gegenstände in die Räume eingetragen, aber auch durch Verbrennungsprodukte in der Außenluft (Dieselruß), durch Pollen oder Kreidestaub. In einer Berliner Studie wurde festgestellt, dass der Feinstaubgehalt in Innenräumen doppelt so hoch war wie in der Außenluft.

Zur Verringerung der Feinstaubbelastung trägt neben einer effektiven Lüftung auch die regelmäßige Feuchtreinigung bei. In der DIN 77400 "Reinigungsleistungen - Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung" werden Mindestanforderungen an die Reinigung von Schulgebäuden und Sporteinrichtungen festgelegt. Flure und Treppenhausbereiche sind bspw. täglich zu reinigen, da diese schnell verschmutzen.

Flüchtige organische Verbindungen

Als flüchtige organische Verbindungen (VOC - aus dem Englischen für Volatile Organic Compounds) werden nach internationalen Empfehlungen organisch-chemische Verbindungen des Siedebereiches von ca. 50 - 260° C bezeichnet. Diese Stoffe gelangen besonders nach Bau- und Renovierungsarbeiten kurzzeitig (Tage bis einige Wochen) in verstärktem Maß in die Raumluft. Ganz vermeiden lassen sich solche VOC-Einträge nicht. Erhöhte Konzentrationen können durch geeignete Auswahl von Bauprodukten und Materialien sowie durch intensives Lüften während und nach der Beendigung der Arbeiten vermindert werden.

Richtwerte zur Beurteilung der Innenraumluft

Es gibt in Deutschland und Europa keine umfassend rechtsverbindliche Regelung für Qualitätsanforderungen an die Innenraumluft. Es existiert jedoch eine Anzahl von Beurteilungswerten, die z.B. Richtwerte, Orientierungswerte oder Zielwerte genannt werden.

Toxikologisch begründete Richtwerte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf geeigneten Erkenntnissen zu toxischen Wirkungen und Dosis-Wirkungsbeziehungen des jeweiligen Stoffes basieren. Oft enthalten sie Sicherheitsabstände, um auch empfindliche Personen zu schützen. Die Festlegung dieser Werte obliegt der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Es gibt einen Richtwert I, der besagt, dass auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei einem Richtwert II besteht unverzüglicher Handlungsbedarf nach dessen Erreichen bzw. Überschreiten. Solche Werte wurden z.B. für Toluol, Dichlormethan, Kohlenmonoxid, Styrol und Naphtalin festgelegt.

Die meisten Richtwerte sind statistisch definierte Werte. Diese Referenzwerte bilden die allgemein vorhandene Exposition gegenüber einem Stoff (Hintergrundbelastung) ab und geben keinen Aufschluss über eine Gesundheitsgefährdung. Es gibt z.B. eine Reihe von Messwerten in Wohnräumen, die als Zahlenwerte angegeben werden. Als (oberer) Referenzwert gilt das 95. Percentil der Stoffkonzentration in dem für die Referenzpopulation untersuchten Umweltmedium. Die Festlegung auf das 95. Percentil stellt eine international akzeptierte Konvention dar. Wird dieser Wert überschritten, stellt das eine Auffälligkeit dar, deren Ursache ermittelt und möglichst durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden sollte.

Zielwerte sollen anzustrebende Innenraumluftkonzentrationen darstellen, unterhalb derer auch bei langfristiger Exposition keine gesundheitlichen Bedenken für die gesamteBevölkerung bestehen. Sie entsprechen den 50-Percentil-Werten.

Hygienische Gesamtbeurteilung für VOC

Die Ad-hoc-AG IRK/AOLG hat darüber hinaus für den Gesamtgehalt an flüchtigen organischen Verbindungen Empfehlungen zur Begrenzung der Raumluftkonzentration erarbeitet. Die TVOC-Beurteilung (Gesamtsumme aller flüchtigen organischen Verbindungen) gliedert sich in 5 Stufen. Voraussetzung ist, dass toxikologisch begründete Richtwerte von Einzelstoffen dabei nicht überschritten werden.

Bei der Stufe 1 liegen die TVOC- Werte unterhalb von 0,3 mg/m3, welche hygienisch unbedenklich sind, sofern keine Einzelstoffrichtwerte überschritten werden. Sie werden als "Zielwert" (hygienischer Vorsorgebereich) bezeichnet und sind mit ausreichend zeitlichem Abstand nach Neubau oder Renovierungsmaßnahmen in Räumen anzustreben bzw. nach Möglichkeit zu unterschreiten. In Stufe 2 liegen die TVOC-Werte zwischen > 0,3 und 1 mg/m3 und können als hygienisch noch unbedenklich eingestuft werden. Dieser Konzentrationsbereich weist z.B. auf noch nicht völlig ausgelüftete Lösemitteleinträge hin und zeigt die Notwendigkeit verstärkten Lüftens an. Die Stufen 3 bis 5 gelten als hygienisch auffällig, bedenklich und inakzeptabel.

Bei Messungen durch die Unfallkasse wurden in den meisten Fällen die Stufen 1 oder 2 erreicht. Nur manchmal traten auffällige Konzentrationen von Einzelstoffen auf, deren Ursachen dann ermittelt werden mussten.

Formaldehyd

Formaldehyd (Methanal) ist einer der bekanntesten und am besten erforschten Luftschadstoffe in Innenräumen. Durch die vielfältige industrielle Anwendung bei der Herstellung von Holzwerkstoffen, Dämmmaterialien und Farben ist die Substanz in der Raumluft üblicherweise nachweisbar. Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten) bzw. Produkte aus Holzwerkstoffen, wie z.B. Möbel, Türen, Paneele, sind nach wie vor die wichtigste Quelle für Formaldehyd in Innenräumen.

Die Chemikalienverbotsverordnung schreibt vor, dass nur solche Holzwerkstoffplatten in den Handel gebracht werden dürfen, die nachgewiesenermaßen eine Ausgleichskonzentration von 0,1 ppm unter definierten Prüfbedingungen nicht überschreiten ("Emissionsklasse E1"). Besonders formaldehydarme Holzwerkstoffprodukte (Ausgleichskonzentration in der Prüfkammer < 0,05 ppm unter definierten Bedingungen) sind am Umweltzeichen Blauer Engel zu erkennen.

Als gesundheitliche Wirkung bei der Exposition mit Formaldehyd in Innenräumen steht die Reizwirkung auf Schleimhäute im Vordergrund. 2004 wurde Formaldehyd als "krebserzeugend für den Menschen" eingestuft, weil es bei lang anhaltender hoher Konzentration dieses Stoffes an früheren Arbeitsplätzen zur Entzündung der Nasenschleimhaut führte, aus der sich Krebs entwickeln konnte.

Formaldehyd kann bei empfindlichen Personen schon ab 0,03 mg/m3 geruchlich wahrgenommen werden. Bereits 1977 empfahl das Bundesgesundheitsamt einen Formaldehyd-Richtwert von 0,1 ppm (= 0,12 mg/m3) in der Innenraumluft. Dieser Wert wurde 2006 vom Bundesinstitut für Risikobewertung überprüft und bestätigt. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission schloss sich diesem Vorschlag an. Nach Ansicht dieser Gremien besteht unterhalb von 0,1 ppm Formaldehyd kein nennenswertes Krebrisiko.

Luftfeuchtigkeit

Die Luftfeuchtigkeit bezeichnet den Wasserdampfgehalt in der Luft. Warme Luft kann mehr Wasserdampf aufnehmen als kalte Luft. So sinkt im Winter die relative Luftfeuchte, wenn kalte Außenluft in den Innenraum gelangt und erwärmt wird. Die Luft wird dabei "trockener". Der Mensch verfügt aber über kein Sinnesorgan, mit dem er die Luftfeuchte konkret einschätzen könnte.

Eine weit verbreitete Annahme ist, dass durch eine geringe relative Luftfeuchte die Schleimhäute austrocknen und dadurch Erkältungskrankheiten begünstigt werden. Diese Annahme bestätigte das BGIA (Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz) im Rahmen einer Literaturstudie aber nicht. Normalerweise wird die eingeatnete Luft durch die Nasenschleimhäute befeuchtet, so dass auch unter ungünstigen Klimabedingungen keine gesundheitlichen Risiken resultieren. Gegebenenfalls besteht allerdings ein erhöhter Flüssigkeitsbedarf, um die an die Luft abgegebene Feuchtigkeit zu ersetzen.

Die Luftfeuchtigkeit in Räumen sollte möglichst nicht unter 40 % sinken, um elektrostatische Aufladungen und längeres Verweilen von Staub in der Luft zu vermeiden. Werden mobile Luftbefeuchter eingesetzt, sollten diese nach Möglichkeit ein BG-PRÜFZERT-Zeichen besitzen, wobei auch diese regelmäßig gereinigt werden müssen.

Dieser Artikel sollte nur einige Ursachen möglicher körperlicher Beeinträchtigungen durch Innenraumluftverunreinigungen bzw. -problemen aufzeigen. Ausführlichere Informationen zu einzelnen Verunreinigungen der Innenraumluft, über hygienische, bauliche und raumklimatische Anforderungen und die Vorgehensweise in Beschwerdefällen enthält z.B. der "Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden". Er kann beim Umweltbundesamt kostenlos bezogen oder aus dem Internet heruntergeladen werden. Darüber hinaus können sich Mitgliedsbetriebe und Versicherte bei ähnlichen Problemen jederzeit an die Unfallkasse wenden. Die Unterstützung erfolgt dann im Rahmen vorhandener Möglichkeiten.

(Auszug aus "Sicherheitsforum" 2-2009)

Bei einem durch einen Kita- oder Schulunfall verletzten Kind erhalten berufstätige Eltern für eine begrenzte Zeit Kinderpflege-Verletztengeld.

  • wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres verletzten Kindes der Arbeit fernbleiben,
  • wenn eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
  • wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld besteht je Versicherungsfall in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens 15 Arbeitstage, bei alleinerziehenden Elternteilen für 30 Kalendertage.

Der Anspruch auf Verletztengeld für dasselbe Kind kann von jedem Elternteil unter Berücksichtigung der Höchstdauer für bis zu 15 Arbeitstage geltend gemacht werden.

Der Unfallversicherungsschutz von Schülern erstreckt sich auf alle schulischen Veranstaltungen.

Eine Klassenfahrt ist dann eine Schulveranstaltung, wenn sie im Verantwortungsbereich der Schule liegt, d. h. die Schule die Fahrt plant und organisiert. Sind diese Voraussetzungen gegeben, stehen sowohl die teilnehmenden Schüler als auch die begleitenden Lehrer unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.

Ebenso sind Eltern, die im Rahmen einer Klassenfahrt Aufsichtspflichten der Lehrer übernehmen und damit wie Beschäftigte für die Schule tätig werden, gesetzlich unfallversichert. Entscheidend ist, dass ihre Tätigkeit der ganzen Klasse zugute kommt.

Bei Klassenfahrten von mehrtätiger Dauer umfasst der Versicherungsschutz alle geplanten Aktivitäten der Schüler, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Schulfahrt stehen (Theaterbesuch, Stadtrundfahrt, sportliche Aktivitäten etc.) einschließlich der erforderlichen Wege.

Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (bspw. Essen, Schlafen, An- und Auskleiden, Waschen) und rein private Tätigkeiten (Aufsuchen von Verwandten während einer solchen Fahrt) sind generell nicht versichert.

Lärm ist eines der größten umweltmedizinischen Probleme mit oft irreparablen Schädigungen. Dabei können die Gesundheitsschäden sehr vielfältig sein.

Lärmschutz am Arbeitsplatz

Grundsätzlich sind zwei Gefahren zu unterscheiden, die Schäden am Gehör selbst und die psychischen Auswirkungen einer dauernden Lärmbelästigung. Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Tinnitus und Schwerhörigkeit sind zu Volkskrankheiten geworden und die Lärmschwerhörigkeit entwickelte sich zur häufigsten Berufskrankheit. Alarmierend ist, dass heute jeder 4. Jugendliche unter Hörverlust leidet, verursacht durch die Lautstärke beim Hören von Musik und die häufige Nutzung von Kopfhörern.

Lärm hat viele Auswirkungen. Als Stressfaktor kann der sogenannte Umweltlärm wie Verkehrs-, Industrie-, Nachbarschafts- oder Freizeitlärm wirken. Bereits bei Belastungswerten weit unterhalb der Gehörschädigungsgrenze können Kommunikation, Erholung und Entspannung beeinträchtigt werden. Und die psychischen Folgen sind teilweise noch weitreichender: Konzentrationsmangel, Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Lernbehinderungen bei Kindern, Schlafstörungen oder psychiatrische Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt.

Sind Be­schäftigte Lärm oder Vibrationen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, hat der Arbeitgeber dafür sorgen, dass bestimmte Grenzwerte für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz eingehalten bzw. bei deren Überschreiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen wer­den (s. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung).

Weitere Informationen und Hilfen für die Praxis sind auf den Internetseiten des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV zu finden.

In immer mehr Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit chronischen und allergischen Erkrankungen betreut.

Medikamentengabe

Was haben Erzieherinnen und Erzieher hierbei zu beachten? Wie ist zu verfahren, wenn die Kinder regelmäßig Medikamente einnehmen müssen? Bei Beschäftigten in Kitas herrscht oft Unsicherheit hinsichtlich versicherungsrechtlicher oder organisatorischer Fragen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hat hierzu eine Handreichung zur Medikamentengabe in Kindertagesstätten herausgegeben. Sie klärt offene Fragen zum Thema Medikamentengabe in Kitas, erläutert notwendige Vorgehensweisen und enthält verschiedene Musterformulare für die tägliche Praxis.

Weitere Hinweise und Informationen zu diesem Thema enthält auch der Flyer "Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen" (DGUV Information 202-092).

Mehrleistungen werden grundsätzlich zu den gesetzlichen Leistungen (Regelleistungen) gewährt.

Anspruchsberechtigt können z. B. sein: Hilfeleistende, Blutspender und Spender körpereigenes Gewebes, zur Beweiserhebung herangezogene Zeugen, für Körperschaften, Anstalten u. a. ehrenamtlich Tätige usw. (im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse).

Die Mehrleistungen umfassen sowohl die Berechnungsgrundlagen (JAV) als auch einmalige und laufende Mehrleistungen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht sollte durch eine Rückfrage geklärt werden.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.

Bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, dass sie bestimmte von ihnen erworbene besondere beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen infolge des Versicherungsfalls nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit solche Nachteile nicht durch sonstige Fähigkeiten, deren Nutzung ihnen zugemutet werden kann, ausgeglichen werden.

Bei jugendlichen Versicherten wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Auswirkungen bemessen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

Wie viel Spielräume lassen wir Kindern, "ihre” Spielorte aktiv zu bespielen? Wo können sie ihre Umwelt verändern und Spuren hinterlassen? Die Möglichkeiten hierzu sind auf traditionellen Spielgeländen mit versiegelten Flächen und monofunktionalen Spielgeräten meist gering - nicht so bei naturnah gestalteten Spielbereichen.

Spielen in der Natur

Kindern von heute wird durch gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen mehr und mehr der Erfahrungsraum "Natur” genommen. Es geht ihnen ein großes Potential an sinnesbezogenem Erleben und somit an Erfahrung und Erkenntnis verloren. Ihnen fehlt die Natur als Forum, in dem sie sich frei bewegen, in dem sie ihre Umwelt wahrnehmen, entdecken und gestalten können.

Durch die Gestaltung naturnaher Spielräume innerhalb einer immer technisierteren Welt kann Kindern ein Teil dieses Forums zurückgegeben werden. In ihnen erhalten sie die Anregung ihrer Sinne, Möglichkeiten der Veränderung, der Kreativität, des Rückzugs, der Aktivität und des phantasieanregenden Spiels. Erst durch diese Komponenten kann kindliche Entwicklung voranschreiten, können die Kinder ein positives Selbstkonzept, Sozial- und Sachkompetenz aufbauen, und somit zu Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl gelangen. Naturnahe Spielräume, mit Pflanzen, natürlichen Materialien strukturiert und der kindlichen Veränderung und der natürlichen Dynamik überlassen, können zu lebendigen Lebensräumen für Mensch und Natur werden.

Kinder haben in solchen Spielbereichen die Möglichkeit, sich ganz ihren Bedürfnissen und Spielen hinzugeben. Durch den intensiven Kontakt mit der Natur gewinnen sie an Toleranz, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, ihren Mitmenschen und vor allem gegenüber ihrem Lebensraum. Kinder, die in der Natur gelebt haben, bauen ein tiefes gefestigtes Gefühl für diese Umwelt auf und werden sich später auch für ihren Erhalt einsetzen.

Planung und Realisierung

Die Anlage naturnaher Spielräume reicht von kleineren Begrünungsmaßnahmen bis hin zu großflächigen Umgestaltungen von Spielgeländen. Grundsätzlich sollten sich die Planungen an den individuellen Bedürfnissen der Kinder orientieren. Dabei können Kinder, Eltern und Erzieherinnen sowohl in die Planung als auch in die Realisierung einbezogen werden. Unterstützung hierbei geben erfahrene Landschafts- oder Spielraumplaner sowie in Fragen der Sicherheit die Unfallkasse. Bei der späteren baulichen Umsetzung überwachen Fachplaner die korrekte Ausführung der Arbeiten und motivieren die Beteiligten.

Naturnahe Spiel- und Begegnungsräume sollten von Kindern aller Altersgruppen gleichermaßen genutzt werden und auch behinderten Kindern zugänglich, d.h. barrierefrei sein. Denn hinsichtlich ihrer ganzheitlichen Entwicklung und des Aufbaus von Selbstwertgefühl haben sie die gleichen Bedürfnisse und Interessen.

Und die Sicherheit?

Traditionelle Spielplätze vermitteln auf den ersten Blick ein sicheres Gefühl. Aus rechtlicher Unsicherheit versuchen Planer, Betreiber und Träger jegliche Sicherheitsrisiken von vornherein auszuschließen. So werden immer wieder ähnliche, scheinbar bewährte Standardlösungen gewählt, mit der Folge, dass sich Anlagen verblüffend gleichen.

Doch zu einer gesunden körperlichen und geistigen Entwicklung unserer Kinder gehört das kalkulierbare Risiko. Kinder suchen die Herausforderung, wollen neue Situationen prüfen. Nur so können sie ihr eigenes Können erproben, vermag das eigene Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen zu wachsen. Wer Kinder in Natur-Spiel-Räumen beobachtet, wird feststellen, dass sie sich genau die Herausforderung auswählen, die sie noch meistern können. Naturnahe Spielräume sind herkömmlichen Spielräumen und besonders Gerätespielplätzen im Punkt Sicherheit gleichwertig.

Natur-Erlebnis-Räume wirken dem Bewegungsmangel entgegen und beugen so Haltungsschäden vor. Erfahrungen von Erzieherinnen und Pädagogen belegen, dass Kinder durch die Anforderungen im Außengelände auch motorisch sicherer werden. Ihre physische Gewandtheit hilft ihnen im Alltag, in der Schule, beim Sport und auch in späteren Jahren.

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt und das Ingenieurbüro für Grünplanung STADT + NATUR haben als Ergänzung zu bereits erschienener Literatur die Broschüre "Naturnahe Spielräume in Kindereinrichtungen Sachsen-Anhalts" herausgegeben. Sie enthält in kurzer Form Hinweise zur Planung und Realisierung solcher Projekte und stellt drei Kindereinrichtungen in Sachsen-Anhalt vor, die ihre Außengelände naturnah umgestalteten.

(aus "Sicherheitsforum" 3-2003)

Pflege wird solchen Versicherten gewährt, die infolge des Unfalles so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang der Hilfe bedürfen. Der Unfallversicherungsträger zahlt den Versicherten in der Regel ein nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit bemessenes Pflegegeld. Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege in einer Rehabilitationseinrichtung erbracht werden.

Bei privaten Bauvorhaben packen Verwandte und Freunde gern mit an, um die Baukosten für den Bauherren gering zu halten. Gefahren und Sicherungsmaßnahmen sind dabei im Grunde bekannt, doch aus Zeitgründen und Nachlässigkeit werden sie leider oft nur ungenügend beachtet. Erst Unfälle rütteln am Gewissen - dann aber leider zu spät.

Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für die Sicherheit seiner Helfer bei der Arbeit, muss sie vor Gefährdungen bewahren, Sicherungsmaßnahmen treffen und die Unfallverhütungsvorschriften beachten. Um sie gegen Unfälle abzusichern, muss er alle helfenden Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden und entsprechende Beiträge zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zeitlichen Umfang und der Art der Tätigkeit.

Für den Bauherren selbst gilt diese Regelung nicht. Er kann bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine freiwillige Versicherung abschließen, um während seiner Baumaßnahme gesetzlich unfallversichert zu sein.

Ein beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist für Bauherren und Helfer bei Eigenbauarbeiten nur dann möglich, wenn es sich um einen öffentlich geförderten Neubau von Wohnraum handelt. Als öffentliche Mittel gelten dabei nur Zuschüsse und Kredite, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1-3 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) gewährt werden. Bei anderen privaten Bauarbeiten sind die Helfer beitragsfrei versichert, wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit dauert (zurzeit 40 h). Diese Grenze wird in der Regel aber meist überschritten.