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Digitaler Lohnnachweis
Zum 1. Januar 2017 geben Mitgliedsunternehmen ihren Lohnnachweis digital ab: über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Die Unternehmen melden mit dem digitalen Lohnnachweis für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 16. Februar des Beitragsjahres ihre Arbeitsstunden über das neue digitale Verfahren.
- Der Lohnnachweis ist Teil der Beitragspflicht von Mitgliedsunternehmen
- Nur Mitglieder (Unternehmen) müssen den Lohnnachweis abgeben
- Versicherte (z.B. Beschäftigte, Schüler) haben damit nichts zu tun
Der Lohnnachweis ist Grundlage für die Beitragsberechnung.
Wie gebe ich den Lohnnachweis ab?
Es gibt zwei verschiedene Wege, den Lohnnachweis abzugeben.
Variante 1: Mit einem Entgeltabrechnungsprogramm (empfohlen)
Der Lohnnachweis wird gesichert und verschlüsselt übertragen.
Vor der Erstattung des digitalen Lohnnachweises ist jährlich aus dem im Unternehmen genutzten Entgeltabrechnungsprogramm der automatisierte Stammdatenabgleich durchzuführen.
Tipps:
- Immer die aktuelle Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
- Führen Sie den Stammdatenabgleich frühzeitig durch - so werden Entgelte bereits im Laufe des Jahres den richtigen Gefahrtarifstellen zugeordnet und die Abgabe eines korrekten digitalen Lohnnachweises am Ende des Jahres erleichtert.
Variante 2: Ohne Entgeldabrechnungsprogramm
Wird kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über das SV-Meldeportal abzugeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der DGUV zu finden.
Wichtige Hinweise:
Mehrere meldende Stellen?
Hat Ihr Unternehmen mehrere meldende Stellen (z.B. verschiedene Standorte), ist für jede Stelle ein Stammdatenabgleich erforderlich. Die Unfallkasse erwartet dann für jeden Abruf einen Teillohnnachweis und fasst diese in einem Beitragsbescheid zusammen.
Frist verpasst?
Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzt die Unfallkasse die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.
Lohnnachweis digital ohne Entgeltabrechnungsprogramm?
Wird kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über das SV-Meldeportal abzugeben.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der DGUV zu finden.
Hier gelangen Sie direktzum SV-Meldeportal
Kontakt zur Servicestelle
Mitgliedschaft und Beitrag
Herr Würke
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 225
E-Mail: mitglieder@ukst.de