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Unfallanzeige schreiben

Unfallanzeige

Front view of a repairman with sling signing contract at home

Arbeitsunfälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit sowie tödliche Arbeitsunfälle sind vom Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Unfallkasse Sachsen-Anhalt anzuzeigen (§ 193 SGB VII).


Wann muss ein Unfall gemeldet werden?

Eine Unfallanzeige ist erforderlich, wenn Beschäftigte infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit) oder der Unfall tödlich endet.

Was gehört in eine Unfallanzeige?

  • Name des Unternehmens und Unternehmensnummer
  • Angaben zur verunfallten Person (Kontaktdaten, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Krankenkasse, Tätigkeit im Unternehmen, Arbeitszeiten)
  • Angaben zu Verletzungen und Erstbehandlung
  • Unterschrift der Unternehmerin, des Unternehmers oder einer bevollmächtigten Person sowie des Betriebs- oder Personalrats

Möglichkeiten der Unfallanzeige

a) Elektronische Unfallanzeige - eUAZ

Mitgliedsbetriebe und Unternehmen können Unfälle über die elektronische Unfallanzeige (eUAZ) direkt an die Unfallkasse übermitteln.

Zur elektronischen Unfallanzeige (eUAZ)

Zugang zur eUAZ:

Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail an mitglieder@ukst.de unter Angabe Ihrer Anschrift und eines Ansprechpartners. Sie erhalten daraufhin Ihre Zugangsdaten.

Eine Anleitung unterstützt Sie bei der Einrichtung des Systems und der Dateneingabe.

Hinweis: Die Anwendung ist optimiert für die Browser Internet Explorer, Chrome und Edge. Bitte starten Sie diese Anwendung nicht im Firefox-Browser.

b) Serviceportal Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) oder Versicherten Self Service

Sie selbst oder Ihr Kind haben einen Arbeits-, Kita- oder Schulunfall erlitten und wollen der Unfallkasse dazu Unterlagen (Unfallschilderungen, Rechnungen, Fahrtkostenantrag, etc.) schicken.

Mit dem Onlineverfahren (Versicherten Self Service) können Sie dies schnell und sicher erledigen.

Nach Beantwortung einer Captcha-Abfrage sowie der Auswahl der Unfallkasse Sachsen-Anhalt als zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie uns Mitteilungen, Kostenbelege, Rechnungen speziell zu Ihrem Versicherungsfall schnell, sicher und datenschutzkonform schicken bzw. einreichen. Die Daten werden der Unfallkasse dann über eine Verarbeitungsstrecke verschlüsselt direkt zugestellt und sofort weiterverarbeitet.

Mit diesem Verfahren erleichtern Sie nicht nur die Arbeit in den Fachabteilungen der Unfallkasse, sondern tragen damit auch zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei.

c) Unfallanzeige per Formular (Post)

Unfallmeldungen können Sie uns per Post zusenden. Nutzen Sie dafür bitte die ausfüllbaren Vorlagen im PDF-Format.

Unfallanzeige (PDF) Formulare Unfallanzeige

⚠️ Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie ausgefüllte Unfallanzeigen nicht per E-Mail – die Übermittlung per E-Mail ist nicht sicher, da Dokumente von unbefugten Dritten eingesehen werden können.

Kontakt

Kontakt zu uns
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
Nutzen Sie das Formular auf der Unterseite Kontakt zu uns, um eine Nachricht an uns zu übermitteln.