Sicherheit und Gesundheit

Vorschriften und Regelwerk

Regelwerk und Vorschriften

Das Regelwerk von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beinhaltet Unfallverhütungsvorschriften (UVV'en), Regeln, Informationen und Grundsätze zu verschiedenen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Über Suchbegriffe oder Bestellnummern können einzelne Medien schnell gefunden und als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung

Das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung dient der Umsetzung des Präventionsauftrages nach § 14 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII).

Darin heißt es unter anderem: 

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.

SGB VII, § 14

Das duale Arbeitsschutzsystem und sein Regelwerk

Der Arbeitsschutz in Deutschland wird über ein duales Arbeitsschutzsystem geregelt. Das bedeutet, dass neben dem Staat auch die gesetzliche Unfallversicherung für den Arbeitsschutz zuständig ist. Diese dualen Strukturen finden sich auch im Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz wieder.

Das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz umfasst neben den staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln auch das Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung. 

Unter das Vorschriftenwerk der Unfallversicherungsträger fallen

  • die rechtsverbindlichen DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften),
  • das Regelwerk der DGUV.

Dieses setzt sich zusammen aus:

  1. DGUV Regeln,
  2. DGUV Informationen und
  3. DGUV Grundsätzen.

Diese Schriften stehen den Unternehmern und Versicherten als Hilfsmittel bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit zur Verfügung.

Sämtliche aktuelle Schriften finden Sie in der DGUV Datenbank Publikationen.

DGUV Vorschriften

Bei den DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) handelt es sich um autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich in § 15 Abs. 1 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) wieder.

Weitere informationen unter https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp

DGUV Vorschriften 1 und 2

Daneben gibt es die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit", welche allgemeine und branchenübergreifende Regelungen enthalten. Diese zwei DGUV Vorschriften decken branchenübergreifend sowohl wesentliche Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen als auch die konkrete Ausgestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ab.

Verbindlichkeit von Vorschriften

Erlässt ein Unfallversicherungsträger eine DGUV Vorschrift, so ist diese für die Mitglieder dieses Unfallversicherungsträgers verbindlich. Neben den Unternehmern haben DGUV Vorschriften auch eine verbindliche Wirkung gegenüber den Versicherten. Die Einhaltung der DGUV Vorschriften wird durch die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger sichergestellt. Diese können im Einzelfall Anordnungen erlassen oder bei Verstößen gegen eine bußgeldbewehrte Regelung ein Bußgeldverfahren einleiten.

Weitere Informationen:

DGUV Datenbank Publikationen

Das DGUV Regelwerk zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. 

DGUV Informationen

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen und die z. B. für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen konkrete praxisgeeignete Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit vorstellen.

DGUV Grundsätze

DGUV Grundsätze zählen neben Regeln und Informationen zum Regelwerk der DGUV. Sie enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, z. B. zur einheitlichen Durchführung von Prüfungen.

Zu den DGUV Informationen und DGUV Grundsätzen in der DGUV Datenbank Publikationen

Mitglieder der Unfallkasse Sachsen-Anhalt können einzelne UVV'en, Regeln, Informationen oder Grundsätze unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer als Broschüre kostenfrei bestellen (Tel. 03923 751-514 oder 516, E-Mail: praevention@ukst.de).

Wo finde ich staatliche Vorschriften?

Staatliche Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz können auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesehen oder heruntergeladen werden, z.B.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbVO)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Ergänzende bzw. konkretisierende Vorschriften sind auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden, z.B.

  • Arbeitsstättenregeln (ASR)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Kontakt

Kontakt Sicherheit und Gesundheit
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
Nutzen Sie das Formular auf der Unterseite Kontakt Sicherheit und Gesundheit, um eine Nachricht an uns zu übermitteln.

Unfallverhütungsvorschriften

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DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2