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Geschichte der UK ST
Von Anfang an sicher - die Geschichte der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
1991 richtet die Landesregierung nach über 45-jähriger Unterbrechung wieder einen selbstverwalteten Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Land Sachsen-Anhalt ein. Als Gemeindeunfallversicherungsverband Sachsen-Anhalt (GUV) zunächst für die gesetzliche Unfallversicherung der Kommunen zuständig, wurde 1998 mit dem Sozialgesetzbuch VII die Unfallkasse Sachsen-Anhalt (UK ST) als gemeinsamer Unfallversicherungsträger für das Land und seine Komnmunen geschaffen.
Doch wie genau kam es überhaupt zur Gründung der Unfallkasse?
Chronologie
1929–1945: Zwei Unfallversicherungsträger in Sachsen-Anhalt
Zwischen 1929 und 1945 existierten auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts zwei eigenständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: der Anhaltische Gemeindeunfallversicherungsverband mit Sitz in Dessau und der Gemeindeunfallversicherungsverband Provinz Sachsen mit Sitz in Merseburg.
1945–1990: Einheitsversicherung in der DDR
Die Staatenteilung in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wirkte sich auch auf die Sozialversicherungssysteme wie die gesetzliche Unfallversicherung aus. In der DDR gab es eine zentrale Einheitsversicherung, während in der BRD die Unfallversicherung dezentral über verschiedene Träger, zum Beispiel Berufsgenossenschaften, organisiert war. Bis zur deutschen Wiedervereinigung war die Unfallversicherung in Sachsen-Anhalt Teil der Einheitsversicherung der DDR.
1991: Neugründung nach der Wiedervereinigung
Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde in den neuen Bundesländern die gesetzliche Unfallversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung wieder etabliert.
In allen ostdeutschen Bundesländern errichteten im Jahr 1991 die Landesregierungen selbstverwaltetete Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand als Körperschaften des öffentlichen Rechts – in Sachsen-Anhalt war dies der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Sachsen-Anhalt (GUV). Mit der konstituierenden Sitzung der Selbstverwaltungsorgane des GUV Sachsen-Anhalt am 15. November 1991 nahm dieser Träger seine Arbeit auf.
Bis 1998 waren alle Bundesländer selbst auch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. 1992 wurde der GUV Sachsen-Anhalt zugleich auch Ausführungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Er führte ab diesem Zeitpunkt die dem Land Sachsen-Anhalt als Unfallversicherungsträger obliegenden Aufgaben in dessen Autrag für das Land Sachsen-Anhalt aus.
1998: Gründung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Am 1. Januar 1997 trat das Sozialgesetzbuch VII (abgekürzt SGB VII) in Kraft. Dieses Gesetz ermöglichte es, in jedem Bundesland gemeinsame Unfallkassen für den Landes- und Kommunalbereich zu errichten.
Das Land Sachsen-Anhalt nutzte diese Option und führte die bislang beim GUV Sachsen-Anhalt und dem GUV Sachsen-Anhalt als Ausführungsbehörde organisierte gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand zum 01.01.1998 in die Unfallkasse Sachsen-Anhalt (UK ST) als gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und den Kommunalbereich zusammen.
Mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung der Feuerwehrleute ist die UK ST seit diesem Zeitpunkt der in Sachsen-Anhalt für alle Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung im kommunalen und im Landesbereich zuständige Unfallversicherungsträger.
Die Unfallkasse heute: Prävention und Rehabilitation im Fokus
Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert knapp eine Million Menschen in ganz vielfältigen Lebensbereichen. Einen Überblick über die Zusammensetzung der Versicherten erhalten Sie in der Rubrik Versicherte.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit ist die Prävention – also die Verhütung von Unfällen. Die Unfallkasse berät Mitgliedsbetriebe und Einrichtungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz und führt Programme zur Gesundheitsförderung durch.
Seit 2005 ist auch das Rehabilitationsmanagement ein zentraler Bestandteil der Arbeit. Ziel ist es, Schwerstverletze schnell und umfassend zu unterstützen – von der medizinischen Rehabilitation bis zur Wiedereingliederung in den Beruf.