Versicherte

Öffentlicher Dienst

Beschäftige im öffentlichen Dienst

Wussten Sie schon: Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus vielen verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes – von Straßenbaubetrieben über Museen und Tiergärten bis hin zu Forschungseinrichtungen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die bei der UK ST versichert sind.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 SGB VII) – unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Beschäftigung nur vorübergehend ist.

Die UK ST versichert Beschäftigte, Auszubildende und andere Versicherte in Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie deren Einrichtungen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt - bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. 

Nicht versichert bei der Unfallkasse sind Beamtinnen und Beamte. Sie haben bei Dienstunfällen Anspruch auf Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsrecht.

Vielfalt der versicherten Gruppen

Die folgende Liste zeigt Ihnen einen Einblick in die verschiedenen Versichertengruppen. Klicken Sie auf "Beispiele anzeigen", um mehr zu erfahren.

  • Verwaltungen
  • Ministerien
  • Gerichte
  • Landratsämter 
  • Gemeindeverwaltungen
  • Sparkassen
  • Rathäuser
  • Landesbehörden
  • Gesundheitsdienst
  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Gesundheits- und Veterinärämter
  • Sozialstationen
  • Rettungsdienst
  • Schulen und Kitas

Soweit nicht verbeamtet: 

  • Lehrkräfte
  • Erzieher/-innen
  • Schulpersonal
  •  Entsorgungs- und Versorgungseinrichtungen
  • Abfallbeseitigung
  • Kläranlagen
  • Straßenreinigung
  • Fernwärmeversorgung
  • Land-, Garten- und Forstwirtschaft
  • staatliche Fort- und Landwirtschaft
  • Wein- und Gartenbau
  • Tiergärten
  • Einrichtungen für den Kulturbau und die Flurbereinigung
  • Versammlungsstätten und kulturelle Einrichtungen
  • Theater
  • Bühnen
  • Orchester
  • Schwimmbäder
  • Stadt- und Festhallen
  • Museen und historische Bauten
  • Spiel- und Freizeiteinrichtungen
  • sonstige Betriebe
  • Mess-, Prüf- und Aufsichtsstellen
  • Forschungs- und Versuchseinrichtungen

Soweit nicht verbeamtet:

  • Polizei
  • Justizvollzug

Beschäftigte in der Freiwilligen Feuerwehr – Zuständig ist die FUK Mitte

Personen, die im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen in Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehren tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Einrichtungen teilnehmen, sind bei der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte (FUK Mitte) versichert - nicht bei der UK ST.

Mehr Informationen:

Kontakt

Kontakt Versicherung und Leistungen
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
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