Rehabilitation und Entschädigung

Pflegegeld und Hauspflege

Pflegegeld und Hauspflege

Für Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt. 

Das Pflegegeld hat den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um die notwendige Betreuung und Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens soweit wie möglich sicherzustellen und hilfebedürftigen Personen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu ermöglichen.

Höhe des Pflegegeldes

Das Ausmaß des Hilfebedarfs und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden der versicherten Person und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.

Häufig gestellte Fragen: 

Die Unfallkasse kann nach einem anerkannten Versicherungsfall im Einzelfall folgende Leistungen erbringen:

  1. Pflegegeld (Regelfall): Sie erhalten Geld, um selbst eine Pflegekraft zu bezahlen (z.B. Angehörige, Freunde, professioneller Pflegedienst).
  2. Hauspflege (Sachleistung): Die Unfallkasse organisiert und bezahlt eine Pflegekraft (professioneller Pflegedienst) für Sie.
  3. Heimpflege: Die Unfallkasse übernimmt die Kosten für stationäre Pflege in einem Pflegeheim.
  4. Kombinationspflege: Sie erhalten eine Kombination aus Pflegegeld und Hauspflege (z.B. Angehörige pflegen + professioneller Pflegedienst unterstützt).

Wichtig: Die Unfallkasse entscheidet im Einzelfall, welche Leistung am besten zu Ihrer Situation passt – in Abstimmung mit Ihnen und Ihren Angehörigen.

Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in häuslicher Umgebung können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Unfallkasse im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit unfallversichert sein.  

Weitere Informationen dazu unter Private häusliche Pflege

Wichtig: Pflegetätigkeit melden

Viele Pflegepersonen wissen nicht, dass sie versichert sind – und melden sich deshalb nicht. Im Ernstfall gibt es dann oft Beweisschwierigkeiten.

Wichtig: Melden Sie Ihre Pflegetätigkeit bei der Pflegekasse – so ist im Falle eines Unfalls dokumentiert, dass Sie pflegend tätig waren.