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Private Haushaltshilfe
Ein Privathaushalt wird zum Mitglied der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, wenn er eine Haushaltshilfe anstellt und bei der Unallkasse anmeldet. Die Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert.
Viele Privathaushalte in Deutschland beschäftigen eine Hilfe, die sich den oft zeitraubenden Arbeiten im Haushalt widmet. Sie reinigt die Wohnung, kocht, wäscht, betreut Kinder oder Erwachsene und hält den Garten in Schuss. Den Haushalt führen wird so zum Beruf und der "Begünstigte" zum Arbeitgeber, auch wenn es sich meist nur um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt.
Hilfe im Haushalt
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind gesetzlich unfallversichert, d. h. bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und den damit zusammenhängenden Wegen, einschließlich des Weges von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Beschäftigten selbst beitragsfrei, die Kosten trägt ausschließlich der Haushaltführende als Arbeitgeber.
Hilfe nach einem Unfall
Auch im Leistungsbereich der Unfallkasse gibt es die Möglichkeit, dass der Versicherte nach einem Unfall Unterstützung im Haushalt bekommt, sollte er ihn nicht mehr alleine bewältigen können. Nach einem Unfall kann die UK eine Haushathaltshilfe bezahlen (z.B. wenn Mutter nach Unfall nicht kochen/putzen kann). Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Rehabilitation und Entschädigung im Bereich Pflegegeld und Hauspflege.
Leistungen
Erleidet eine Haushaltshilfe einen Unfall, übernimmt die Unfallkasse notwendige Kosten für Krankenhausaufenthalt, ärztliche Behandlung, Medikamente, Verbandmittel und Krankengymnastik. Darüber hinaus ermöglicht sie den Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik, einschließlich aller damit verbundenen Fahrt- und Transportkosten und gewährt auch Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung. Bei besonders schweren, bleibenden Unfallfolgen zahlt die Unfallkasse zeitlich befristete oder lebenslange Renten.
Hinweis für Privathaushalte
Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher. Für die Entgeltabrechnung muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten. Diese erhalten Sie mit Ihrer Zuständigkeitsbestätigung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Privat Pflegen
Anmeldung Hauspersonal bei der UK ST
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist die schriftliche Anmeldung bei der Unfallkasse notwendig.
Anmeldung von Hauspersonal (hier als PDF zum Herunterladen)
Merkblatt zu Hauspersonal (hier als PDF zum Herunterladen)
Ausnahme: Minijobs
Verdient eine Haushaltshilfe nicht mehr als 603 Euro im Monat, gelten die Regelungen für Minijobs. Der Arbeitgeber muss die Arbeitskraft dann über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Kontakt zur Servicestelle
Mitgliedschaft und Beitrag
Frau Sandra Falkenberg
Telefon: 03923 751-224
E-Mail: mitglieder@ukst.de