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Berufskrankheit melden
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die eine versicherte Person durch ihre versicherte Tätigkeit erworben hat und die in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) aufgeführt ist. Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.
Wie melde ich eine Berufskrankheit?
1. Online über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung
2. Per Formular (Post)
Für Ärztinnen und Ärzte: Digitales Tool zur Identifikation von Berufskrankheiten
Die DGUV stellt ein digitales Tool bereit, um einen Verdacht auf eine Berufskrankheit zu identifizieren:
Wenn die Umwelt zur Belastung wird
Dass bestimmte Erkrankungen in bestimmten Berufen häufiger auftreten als in anderen, ist keine neue Erkenntnis. Bereits im Mittelalter war bekannt, dass Bäcker öfter an asthmatischen Beschwerden erkrankten als die übrige Bevölkerung.
Menschen sind im Laufe ihres Lebens unterschiedlichen Einflüssen ausgesetzt – darunter genetische Veranlagung, Lebensstil und Umweltfaktoren. Zu den Umweltfaktoren gehören auch Einwirkungen am Arbeitsplatz.
Siehe: (Erklär-)Video "Was ist eine BK? Von der Verdachtsanzeige bis zur Anerkennung"
Was ist eine Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die:
- durch besondere Einwirkungen am Arbeitsplatz verursacht wird (z.B. Lärm, Staub, Chemikalien) und
- in der Berufskrankheiten-Liste (Anlage 1 zur BKV) aufgeführt ist
Wichtig: Nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung ist automatisch eine Berufskrankheit. In die BK-Liste werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen gesicherte medizinische Erkenntnisse vorliegen, dass bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen ausgesetzt sind.
Bei einer Berufskrankheit erhalten die Versicherten die gleichen umfassenden Leistungen wie bei einem Arbeits-/Schulunfall.
Gibt es Anhaltspunkte oder besteht der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit ist vom Unternehmen bzw. vom Arzt oder der Ärztin eine Anzeige an den Unfallversicherungsträger zu senden (§§ 193 Abs. 2, 202 SGB VII).
Häufig gestellte Fragen:
Beruf plus Krankheit gleich Berufskrankheit?
So einfach ist das nicht. Wenn eine Krankheit verschiedene Ursachen haben kann, muss man arbeitsbedingte von nicht arbeitsbedingten Ursachen unterscheiden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Nach § 9 SGB VII gilt eine Erkrankung dann als Berufskrankheit, wenn sie in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste, einer Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt ist.
Die BKV in der Fassung vom 19. Februar 2025 umfasst 85 Berufskrankheiten.
Wer muss eine Berufskrankheit melden?
Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte und Unternehmen
Ärztinnen und Ärzte sowie Unternehmen sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Auch die Krankenkassen sollen entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben.
Natürlich können betroffene Personen ihre Erkrankung auch selbst bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Versicherte Personen, Unternehmen sowie Ärztinnen und Ärzte können jetzt auch das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen, um online einen Verdacht auf eine BK anzuzeigen.
Mehr dazu unter: dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten
Wann wird eine Krankheit in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen?
Voraussetzung dafür ist:
- Diese Erkrankung ist durch besondere Einflüsse bei der Arbeit verursacht, denen Beschäftigte durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
- Das bedeutet: Es muss klar sein, welcher Einfluss auf den Körper einwirkt (z.B. Lärm, Staub, Strahlung, Chemikalien ...).
- Es muss durch wissenschaftliche Erkenntnis belegt sein, dass dieser Einfluss bestimmte Erkrankung verursachen kann (z.B. Schwerhörigkeit durch Lärm).
- Und es muss klar sein, dass dieser Einfluss bei der Arbeit in erheblich höherem Maße als in der Umwelt vorkommt.
Siehe dazu: (Erklär-)Video "Was ist eine BK? Von der Verdachtsanzeige bis zur Anerkennung"
Weiterführende Informationen unter:
Kontakt
Kontakt Versicherung und Leistungen
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
Nutzen Sie das Formular auf der Unterseite Kontakt Versicherung und Leistungen, um eine Nachricht an uns zu übermitteln.