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Private Bauvorhaben
Bei privaten Bauvorhaben packen Verwandte und Freunde gern mit an, um die Baukosten für den Bauherren bzw. die Bauherrin gering zu halten. Gefahren und Sicherungsmaßnahmen sind dabei im Grunde bekannt, doch aus Zeitgründen und Nachlässigkeit werden sie leider oft nur ungenügend beachtet. Erst Unfälle rütteln am Gewissen - dann aber leider zu spät.
Privathaushalte, die bei privaten Bauvorhaben Helferinnen und Helfer einsetzen, werden Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Helfenden sind damit versichert – beitragsfrei für die Beschäftigten, die Kosten die haushaltsführende Person bzw. die Bauherrschaft.
Wenn Freunde und Verwandte beim Bauen helfen - Verantwortung und Versicherungspflicht des Bauherren
Grundsätzlich trägt der Bauherr oder die Bauherrin die Verantwortung für die Sicherheit der Helferinnen und Helfer bei der Arbeit, muss sie vor Gefährdungen bewahren, Sicherungsmaßnahmen treffen und die Unfallverhütungsvorschriften beachten. Um sie gegen Unfälle abzusichern, müssen alle helfenden Personen bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet und entsprechende Beiträge gezahlt werden. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem zeitlichen Umfang und der Art der Tätigkeit.
Freiwillige Versicherung für die Bauherrschaft
Für den Bauherren und die Bauherrin selbst gilt diese Regelung nicht. Sie können bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine freiwillige Versicherung abschließen, um während ihrer Baumaßnahme gesetzlich unfallversichert zu sein.
Beitragsfreier Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Ein beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist für Bauherrinnen und Bauherren und Helfenden bei Eigenbauarbeiten nur dann möglich, wenn es sich um einen öffentlich geförderten Neubau von Wohnraum handelt. Als öffentliche Mittel gelten dabei nur Zuschüsse und Kredite, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1-3 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) gewährt werden.
Bei anderen privaten Bauarbeiten sind die Helfer beitragsfrei versichert, wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit dauert (zurzeit 40 h). Diese Grenze wird in der Regel aber meist überschritten.
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