Rehabilitation und Entschädigung

Heilbehandlung und Rehabilitation

Schnell heilen und wieder gesund werden

Nach Arbeits- oder Wegeunfällen beziehungsweise bei vorliegender Berufskrankheit werden die Versicherten während der Heilbehandlung und Rehabilitation von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt betreut und abgesichert. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über Heilbehandlung und Rehabilitation.

Die Heilbehandlung dient der akuten medizinischen Behandlung der Verletzung oder Erkrankung, während die Rehabilitation darauf abzielt, die Gesundheit der Versicherten langfristig wiederherzustellen sowie ihre Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Beide Leistungen werden von der Unfallkasse Sachsen-Anhalt gewährleistet.

Heilbehandlung

Bereits in der Akutphase nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird durch spezielle Heilverfahren sichergestellt, dass die Verletzten von unfallmedizinisch besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten bestmöglich medizinisch versorgt werden.

Zu den Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung zählen (u.a.):

  • notfallmedizinische Erstversorgung
  • fachärztliche ambulante oder stationäre Heilbehandlung
  • zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Wiederherstellung bzw. Erneuerung von Hilfsmitteln (z.B. Brillen, Zahnspangen, Prothesen, Hörgeräte, ....) 
  • häusliche Krankenpflege

Die Heilbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen. Sie wird von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung oder zugelassenen Ärztinnen und Ärzten eingeleitet und den besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren entsprechend durchgeführt. 

Rehabilitation

Die Rehabilitation zielt darauf ab, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, die Leistungsfähigkeit zu verbessern und die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu sichern bzw. wieder zu ermöglichen.

Im Rahmen des Reha-Managements steuern und koordinieren speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unfallkasse Sachsen-Anhalt die medizinische Behandlung, die Wiedereingliederung in Schule, Beruf und in das soziale Umfeld.

Zu den Leistungen im Rahmen der Rehabilitation zählen (u.a.): 

Medizinische Rehabilitation: 
  • Behandlung in Rehabilitationseinrichtungen (stationär oder ambulant)
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation):
  • behinderungsgerechte Umgestaltung des bisherigen Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz
  • Kostenübernahme für Umschulungen und Qualifizierungen
  • bei Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Schulhilfe: Förderunterricht, Fahrtkostenersatz
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Rehabilitation):
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Wohnungshilfe
  • Assistenzleistungen

Mehr Infos: dguv.de/de/reha_leistung/richtlinien-uvt (Link öffnet im neuen Fenster)

Ergänzende Leistungen:
  • Rehabilitationssport
  • Reise- bzw. Fahrtkosten
  • Kinderbetreuungskosten

Darüber hinaus haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger mit dem D-Arztverfahren, dem Verletzungsartenverfahren und Schwerstverletzungsartenverfahren sowie mit einem bundesweiten Netz von Unfallkliniken ein leistungsfähiges System entwickelt, das je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen vorhält.

Was ist der Unterschied zwischen Heilbehandlung und Rehabilitation? 

  Heilbehandlung Rehabilitation
Ziel akute medizinische Versorgung langfristige Wiederherstellung
Wann? unmittelbar nach dem Unfall nach der akuten Behandlung
Beispiele Arztbesuch, Operation, Medikamente Physiotherapie, Umschulung, Wiedereingliederung

Unterschiede:

  • Heilbehandlung dient der medizinischen Versorgung, Rehabilitation der Wiederherstellung der Gesundheit und Teilhabe. 
  • Heilbehandlung bezieht sich auf die medizinische Versorgung, Rehabilitation umfasst auch berufliche und soziale Aspekte. 
  • Heilbehandlung erfolgt in der Regel vor der Rehabilitation.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für beide Bereiche, Heilbehandlung und Rehabilitation, zuständig. 

Beispiel:

Nach einem Arbeitsunfall, bei dem ein Bein gebrochen ist, wird zunächst die Heilbehandlung durchgeführt, um den Bruch zu versorgen. Im Anschluss kann eine medizinische Rehabilitation (z.B. Physiotherapie) durchgeführt werden, um die Beweglichkeit des Beins wiederherzustellen.

Wenn aufgrund einer verbliebenen Bewegungseinschränkung des Beines möglicherweise Maschinen am ursprünglichen Arbeitsplatz nicht mehr bedient werden können, kann eine behindergungsbedingte Anpassung erfolgen, um zum Beispiel eine Bedienung per Hand zu ermöglichen.

Kontakt

Kontakt Versicherung und Leistungen
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Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
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