Sicherheit und Gesundheit

Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt erlässt als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (UVV) über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, über das Verhalten der Versicherten zur Verhütung derselben sowie über zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und die Sicherstellung der Ersten Hilfe.

Aufgeführt sind alle aktuell gültigen UVV'en der Unfallkasse Sachsen-Anhalt und die sie ergänzenden Regeln:

Die UVV'en werden von der Vertreterversammlung der Unfallkasse beschlossen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes genehmigt. Nach Bekanntmachung und Inkrafttreten sind die UVV'en für die Mitglieder der Unfallkasse rechtlich verbindlich anzuwenden.

Die in den UVV'en teilweise enthaltenen Durchführungsanweisungen zeigen Möglichkeiten auf, wie die formulierten Schutzziele umgesetzt werden können. Die Überwachung der Einhaltung von Anforderungen aus den UVV'en erfolgt durch Aufsichtspersonen der Unfallkasse, zu deren Aufgabe auch die Beratung sowie die Schulung in Arbeitsschutzfragen gehört.

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