Über uns

Landesfachstelle für Barrierefreiheit

Gut beraten mit der Landesfachstelle

Seit 2020 gibt es die Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt, von Anfang an ist sie bei der Unfallkasse angesiedelt – ein in Deutschland einzigartiger Zusammenschluss. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen kurz die Fachstelle und ihre Aufgabengebiete vor. 

Die Fachstelle berät und unterstützt öffentliche Stellen sowie auf Anfrage auch Wirtschaft und Verbände bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie ist zu allen Fragen der Barrierefreiheit ansprechbar. Eine besondere Fachkompetenz hat sie auf den Gebieten der baulichen und digitalen Barrierefreiheit. Auf ihrer Webseite bietet sie bislang Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Straßen und Webseiten. 

Angeschlossen an die Landesfachstelle sind die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik und die Ombudsstelle.

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Landesfachstelle, der Überwachungsstelle oder der Ombudsstelle enstehen keine Kosten. 

Beratung zu baulicher und digitaler Barrierefreiheit

Wann muss ich Barrierefreiheit bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes einplanen? Wie muss ich die Überquerung einer Straße gestalten, damit sie für alle Menschen nutzbar ist? Kann ich die Barrierefreiheit meiner Webseite „per Knopfdruck" testen?

Die Landesfachstelle berät im Schwerpunkt zu Fragen der baulichen und digitalen Barrierefreiheit – von der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und Straßen bis zur Zugänglichkeit von Webseiten und Apps. Sie informiert, unterstützt bei der Umsetzung und fördert das Bewusstsein für Barrierefreiheit durch Öffentlichkeitsarbeit.

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Die Überwachungsstelle ist Teil der Landesfachstelle und prüft regelmäßig, ob Webseiten und mobile Anwendungen (App) öffentlicher Stellen in Sachsen-Anhalt den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit entsprechen.

Sie prüft unter anderem:

  • Barrierefreiheit von Webseiten und Apps
  • PDF-Dateien auf Webseiten und Apps
  • Vorhandensein einer Erklärung zur Barrierefreiheit

Webseite oder App nicht barrierefrei? Die Ombudsstelle hilft.

Die Ombudsstelle bearbeitet Beschwerden zur Durchsetzung der gesetzlichen Barrierefreiheitsvorgaben. Die Ombudsstelle können Sie unter anderem einschalten, wenn die Webseite oder mobile Anwendung einer öffentlichen Stelle aus Sachsen-Anhalt nicht barrierefrei ist. Führt die die Nachfrage bei der öffentlichen Stelle zu keinem Erfolg, können Sie sich - zum Beispiel mit den auf der Webseite veröffentlichten Beschwerdeformularen - direkt an die Ombudsstelle wenden. Eine Antragstellung ist kostenfrei. Die Ombudsstelle versucht, gemeinsam mit Betroffenen und der öffentlichen Stelle eine Lösung zu finden.

Organisatorische Zuordnung

Die Landesfachstelle ist organisatorisch der Unfallkasse zugeordnet, arbeitet aber thematisch eigenständig und hat eigene Aufgaben, die über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen. Finanziert wird die Arbeit der Landesfachstelle aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. 

Zur Website der Fachstelle

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesfachstelle für Barrierefreiheit.

Kontakt zur Landesfachstelle

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Ihr Ansprechpartner
Klemens Kruse
Telefon: 0 39 23 / 7 51 - 173
Nutzen Sie das Formular auf der Seite Kontakt Landesfachstelle (externer Link öffnet in neuem Fenster)