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Psychotherapeuten finden
Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.
Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können am Verfahren beteiligt werden. Die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung ist eine der Grundvoraussetzungen.
Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder D-Arzt eingeleitet.
Sie suchen einen Psychotherapeuten?
Das Verzeichnis Psychotherapie ist ein Angebot der Landesverbände der DGUV. Die Online-Suche ermöglicht Ihnen gezielt nach Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu suchen.
Downloads:
- Anforderungen zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren
- Flyer: "Psychotherapeutenverfahren – Informationen zur Zusammenarbeit für Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte" (mit Fallkonstellationen und Hinweisen zur Zusammenarbeit bei Medikamentenverordnung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
- Ansprechpartner: Für nähere Informationen zum Psychotherapeutenverfahren wenden Sie sich bitte an den regional zuständigen Landesverband.