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Durchgangsarzt finden
Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für "Unfall-Chirurgie und Orthopädie" mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.
Sie suchen einen D-Arzt?
Das Verzeichnis D-Ärzte ist ein Angebot der Landesverbände der DGUV. Die Online-Suche ermöglicht Ihnen gezielt nach D-Ärztinnen und D-Ärzten zu suchen.
Wann ist ein D-Arzt für mich zuständig?
Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte entscheiden, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die sie dann regelmäßig selbst durchführen. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwachen sie den Heilverlauf.
Ausnahmen: Unfallverletzte mit isolierten Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen sind direkt einem entsprechenden Facharzt vorzustellen.
Die drei stationären Heilverfahren in der GUV
Die freie Arztwahl ist im Rahmen der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren eingeschränkt. Bestimmte schwere Verletzungnen dürfen nur in dafür zugelassenen Einrichtungen behandelt werden. Dadurch wird eine bestmögliche Akutversorgung sichergestellt.
Die stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung wurden zum 01.01.2013 neu strukturiert und dreistufig gegliedert:
- Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
- Verletzungsartenverfahren (VAV)
- Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)
Klicken Sie auf einen Bereich, um mehr zu erfahren.
Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einem Durchgangsarzt in einem an diesen Verfahren beteiligten Krankenhaus vorgestellt werden.
Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis. Hierin ist geregelt, welche Fälle dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind. Alle übrigen Verletzungen können im Rahmen des stationären Durchgangsarztverfahrens behandelt werden.
Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen, benötigen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung vorgestellt werden.
Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis, das zum 01.07.2018 neu gefasst wurde. Hierin ist geregelt, welche Fälle dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind.
Unfallverletzte mit schwersten Verletzungen benötigen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung vorgestellt werden.
Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis, das ebenfalls neu gefasst wurde. Hierin ist geregelt, welche Fälle seit dem 01.01.2014 dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind.