Über uns

Vertreterversammlung

Unsere Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das Legislativorgan der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Sie wird alle sechs Jahre in den Sozialwahlen gewählt und beschließt über Satzung, Haushalt und autonomes Recht.

Die Vertreterversammlung besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die paritätisch – also zu gleichen Teilen – Arbeitgeber und Versicherte vertreten.

Wahl der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen unmittelbar durch die Versicherten und Mitglieder gewählt. Nur die Arbeitgebervertreter für das Land Sachsen-Anhalt werden von einer dafür zuständigen Stelle nach Landesrecht bestimmt. Der Vorsitz wechselt nach drei Jahren, um eine gleichberechtigte Vertretung beider Seiten zu gewährleisten.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Feststellung des Haushaltsplans, der Beschluss über die Satzung und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Wahl der Exekutivorgane (Vorstand und Geschäftsführer).

Aktuelle Besetzung der Vertreterversammlung

Uwe Dressel - Vorsitzender
Christoph Schulze - stv. Vorsitzende

Gruppe der Versicherten

Mitglied Stellvertreter/in
Ramona Müller 1. Jörg Wunderlich
Bernd Kiesbauer 2. Dana Pfeiffer
Angela Henning 3. Ivonne Rahn
Nicol Katrin Gohle 4. Kirsten Laschitza
Barbara Hulverscheidt 5. Dagmar Huhn
Reinhardt Brett 6. Marc Peter Nowak
Ricardo Friedrich  
Anja Linke  
Uwe Dressel  
Kornelia Keune  
Andreas Möbes  
Raik Ohlmeyer  

Gruppe der Arbeitgeber

*Diese Mitglieder wurden als Arbeitgebervertreter für den Landesbereich von der nach Landesrecht dafür zuständigen Stelle bestimmt.
Mitglied Stellvertreter/in
Markus Bauer 1. Hartmut Handschak
Andreas Brohm 2. Jens Hünerbein
Christiane Beyer 3. N.N.
Egbert Geier 4. Thomas Balcerowski
Michael Struckmeier 5. Gerald Fröhlich
Diana Häseler-Wallwitz 6. Monika Ludwig
Patrick Puhlmann 7. Steve Kanitz
Enrico Schilling 8. Prof. Dr. Ariane Berger
Kerstin Beckmann  
Christoph Schulze  
Michaela Neersen* Anne-Christin Barthel*
Ulf Radler* Dr. Thoralf Töpel*

Stand: 09.04.2026

Ein- und Widerspruchsausschuss

Der von der Vertreterversammlung eingerichtete Ein- und Widerspruchsausschuss setzt sich aus je zwei Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Er prüft Widersprüche gegen Entscheidungen der Unfallkasse und erlässt Widerspruchsbescheide. Darüber hinaus fungiert er als Einspruchsstelle gegen von der Unfallkasse verhängte Bußgeldbescheide.

Kontakt zu uns

Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
Nutzen Sie das Formular auf der Unterseite Kontakt zu uns, um eine Nachricht an uns zu übermitteln.