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Vertreterversammlung
Unsere Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das Legislativorgan der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Sie wird alle sechs Jahre in den Sozialwahlen gewählt und beschließt über Satzung, Haushalt und autonomes Recht.
Die Vertreterversammlung besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die paritätisch – also zu gleichen Teilen – Arbeitgeber und Versicherte vertreten.
Wahl der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen unmittelbar durch die Versicherten und Mitglieder gewählt. Nur die Arbeitgebervertreter für das Land Sachsen-Anhalt werden von einer dafür zuständigen Stelle nach Landesrecht bestimmt. Der Vorsitz wechselt nach drei Jahren, um eine gleichberechtigte Vertretung beider Seiten zu gewährleisten.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Feststellung des Haushaltsplans, der Beschluss über die Satzung und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Wahl der Exekutivorgane (Vorstand und Geschäftsführer).
Aktuelle Besetzung der Vertreterversammlung
Gruppe der Versicherten
| Mitglied | Stellvertreter/in |
|---|---|
| Ramona Müller | 1. Jörg Wunderlich |
| Bernd Kiesbauer | 2. Dana Pfeiffer |
| Angela Henning | 3. Ivonne Rahn |
| Nicol Katrin Gohle | 4. Kirsten Laschitza |
| Barbara Hulverscheidt | 5. Dagmar Huhn |
| Reinhardt Brett | 6. Marc Peter Nowak |
| Ricardo Friedrich | |
| Anja Linke | |
| Uwe Dressel | |
| Kornelia Keune | |
| Andreas Möbes | |
| Raik Ohlmeyer |
Gruppe der Arbeitgeber
| Mitglied | Stellvertreter/in |
|---|---|
| Markus Bauer | 1. Hartmut Handschak |
| Andreas Brohm | 2. Jens Hünerbein |
| Christiane Beyer | 3. N.N. |
| Egbert Geier | 4. Thomas Balcerowski |
| Michael Struckmeier | 5. Gerald Fröhlich |
| Diana Häseler-Wallwitz | 6. Monika Ludwig |
| Patrick Puhlmann | 7. Steve Kanitz |
| Enrico Schilling | 8. Prof. Dr. Ariane Berger |
| Kerstin Beckmann | |
| Christoph Schulze | |
| Michaela Neersen* | Anne-Christin Barthel* |
| Ulf Radler* | Dr. Thoralf Töpel* |
Stand: 09.04.2026
Ein- und Widerspruchsausschuss
Der von der Vertreterversammlung eingerichtete Ein- und Widerspruchsausschuss setzt sich aus je zwei Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Er prüft Widersprüche gegen Entscheidungen der Unfallkasse und erlässt Widerspruchsbescheide. Darüber hinaus fungiert er als Einspruchsstelle gegen von der Unfallkasse verhängte Bußgeldbescheide.
Kontakt zu uns
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 0
Erreichbar: täglich 8 bis 12 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags 14 bis 16 Uhr
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