Mitglieder und Beiträge

Unsere Mitglieder

Personensymbole in Kreisen miteinander verbunden im Netzwerk vor Stadtbild

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt finanziert sich durch Beiträge ihrer Mitglieder. Auf dieser und den folgenden Seiten erfahren Sie, wer Mitglied der Unfallkasse ist, wie die Beiträge berechnet werden und was Sie als Mitglied beachten müssen.

Zu den Mitgliedern der Unfallkasse Sachsen-Anhalt zählen das Land Sachsen-Anhalt, Städte und Gemeinden, Landkreise, rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen das Land oder die Kommunen überwiegend beteiligt sind, sowie Privathaushalte.

Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt hauptsächlich durch Beiträge dieser Mitgliedsunternehmen.


Für wen ist die Unfallkasse Sachsen-Anhalt zuständig?

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig für:

  • das Land Sachsen-Anhalt,
  • kreisfreie Städte,
  • Landkreise,
  • Einheits- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften,
  • Unternehmen in selbstständiger Rechtsform,
  • Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen und
  • angemeldete Privathaushalte.

Grafik: Mitglieder der Unfallkasse Sachsen-Anhalt in Zahlen

Die untenstehende Grafik zeigt, für wie viele Mitglieder die Unfallkasse Sachsen-Anhalt im Berichtsjahr 2024 zuständig war.

Klicken Sie auf die Grafik, um das Bild zu vergrößern.

Beiträge

Die Beiträge decken die Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten von versicherten Personen. Dazu zählen auch Kinder, Schüler, Pflegepersonen und ehrenamtlich Tätige. Die Beiträge werden bei den kommunalen Mitgliedern nach den Einwohnerzahlen und bei den rechtlich selbständigen Unternehmen nach der Zahl der Arbeitsstunden berechnet. Für Minijob-Haushalte wird ein gesetzlich festgelegter Beitrag vom Arbeitsentgelt durch die Minijob-Zentrale erhoben, während für die anderen Haushalte ein Jahresbeitrag von maximal 100,00 € je Versicherten gilt.

Mehr zu Beitragssätzen

Info: € Berechnung Beiträge

  • Kommunale Mitglieder: nach Einwohnerzahlen
  • Rechtlich selbstständige Unternehmen: nach Arbeitsstunden
  • Minijob-Haushalte: gesetzlich festgelegter Beitrag vom Arbeitsentgelt
  • Andere Haushalte: Jahresbeitrag je Versicherten

Kontakt

Mitgliedschaft und Beitrag
Herr Würke
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 225
E-Mail: mitglieder@ukst.de

Taschenrechner und Geldscheine mit Textfreiraum

Beiträge

Beiträge
Padlock and laptop computer with Shield symbol. Concepts of information privacy and cyber security.

Unternehmensnummer

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Private Haushaltshilfe

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