Mitglieder und Beiträge

Beiträge

Beiträge von Mitgliedern

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt finanziert sich durch Beiträge ihrer Mitglieder. Diese Beiträge decken die Kosten für Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Leistungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Beiträge zahlt, wie diese berechnet werden und wofür die Mittel verwendet werden.


Beitragszahler

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich von den Mitgliedern der Unfallkasse getragen – also von den Arbeitgebern, nicht von den Versicherten selbst. Zu den Mitgliedern zählen Städte, Gemeinden, Landkreise, das Land Sachsen-Anhalt sowie rechtlich selbstständige Unternehmen der öffentlichen Hand. Auch Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind beitragspflichtig.

Mehr zur privaten Haushaltspflege

Neben den Beiträgen trägt die Unfallkasse einen kleineren Teil ihrer Aufwendungen durch Zins- und Regresseinnahmen.

Verwendung der Beiträge

Die Beiträge dienen der Finanzierung aller Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu gehören die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Heilbehandlung und Rehabilitation nach Unfällen sowie finanzielle Leistungen wie Verletztengeld und Renten. Auch die Verwaltungskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind, werden aus den Beiträgen gedeckt.

Die Unfallkasse versichert nicht nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst, sondern auch Kinder in Kindertagesstätten, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Pflegepersonen und ehrenamtlich Tätige (mehr zu ehrenamtlich Tätige hier). Die Kosten für diese Versicherten werden ebenfalls über die Beiträge der Mitglieder finanziert.

Kostenverteilung

Die Zuordnung der Kosten richtet sich nach der Art der Versicherten. Das Land Sachsen-Anhalt trägt beispielsweise die Kosten für Unfälle bei gemeinnützigen Tätigkeiten auf staatsanwaltliche, strafrichterliche oder jugendbehördliche Anordnung. Ebenso übernimmt das Land die Kosten für Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in Einrichtungen freier oder privater Träger und in der Kindertagespflege.

Die Kosten für Kinder und Schüler in kommunalen Kindertagesstätten und Schulen tragen die jeweiligen Träger der Einrichtungen – also die Städte, Gemeinden oder Landkreise, die die Kita oder Schule betreiben. Für Unfälle unentgeltlich tätiger Pflegepersonen sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte zuständig.

Beitragsberechnung

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Aufwendungen der Unfallkasse und wird jährlich neu festgesetzt. 

Kommunale Mitglieder wie Städte, Gemeinden und Landkreise zahlen ihre Beiträge auf Grundlage der Einwohnerzahl. Rechtlich selbstständige Unternehmen der öffentlichen Hand werden hingegen nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden veranlagt.

Für Privathaushalte gelten besondere Regelungen. Haushalte, die eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs beschäftigen, zahlen einen gesetzlich festgelegten Beitrag, der vom Arbeitsentgelt abgeleitet wird. Andere Haushalte, die eine Haushaltshilfe außerhalb des Minijob-Rahmens beschäftigen, entrichten einen Jahresbeitrag je Versicherten, der jedes Jahr neu festgesetzt wird, maximal jedoch 100,00 €. Die aktuellen Beitragssätze finden Sie auf der Seite Beitragssätze.

Beitragsfreiheit für Versicherte

Im Unterschied zur Kranken- oder Rentenversicherung zahlen Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung keine eigenen Beiträge.

Der Grund: Die Unfallversicherung ist eine Unternehmerhaftpflichtversicherung. Sie schützt Arbeitgeber vor Haftungsansprüchen nach Arbeitsunfällen und übernimmt im Gegenzug die Verantwortung für die Versorgung der Verletzten. Deshalb tragen die Arbeitgeber – also die Mitglieder der Unfallkasse – die Beiträge allein.

Bei weiteren Fragen richten Sie sich gerne an unsere Servicestelle. 

Kontakt zur Servicestelle

Mitgliedschaft und Beitrag
Herr Würke
Telefon: 0 39 23 / 7 51 – 225
E-Mail: mitglieder@ukst.de

Aktuelle Beitragssätze

Aktuelle Beitragssätze
Person using digital tablet with document icons, representing tax receipts, accounting records, finance organization, digital filing, and bookkeeping for efficient financial management and ... compliance

Digitaler Lohnnachweis

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