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Selbstständige Unternehmen

Freiwillige Versicherung für Selbständige und Unternehmer 

Die meisten Selbstständigen und Unternehmer können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichern – mit umfassenden Leistungen zur Rehabilitation, Teilhabe und finanzieller Absicherung. Sie werden dann zu Mitgliedern der UK ST.


Fragen und Antworten

Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen zur freiwilligen und Pflichtversicherung für Selbstständige. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4, kostenlos) oder unsere Servicestelle Mitglieder und Beitrag (Kontakt siehe unten).

Bitte beachten Sie: Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist nicht für alle Selbstständigen zuständig.

Wie funktioniert die freiwillige Versicherung?

Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Die Höhe der Geldleistungen (z.B. Verletztengeld, Renten) richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Gibt es auch Pflichtversicherungen für Selbstständige?

Ja – einige Gruppen sind kraft Gesetzes versichert, z.B.:

  • Selbstständige im Gesundheitsdienst (Hebammen, Physiotherapeuten, Logopäden)
  • Hausgewerbetreibende
  • Selbstständige in der Landwirtschaft

Bin ich bei der UK Sachsen-Anhalt zuständig?

Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist NICHT für alle Selbstständigen zuständig.
Ihre Zuständigkeit hängt von Ihrem Gewerbezweig ab.

Wichtig: Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist in der Regel nicht für gewerbliche Selbstständige zuständig – sondern nur für bestimmte Gruppen (z.B. selbstständige Hebammen in Sachsen-Anhalt).

Fragen Sie Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger

→ Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4 (kostenlos)

Verzeichnis der Berufsgenossenschaften
Verzeichnis der Unfallkassen